Die „Vollzugsorientierenden Hinweise zur Feststellung der endgültigen Stilllegung von Deponien“ (Stand: April 2019) wurden von einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der Regierungspräsidien, des Umweltministeriums und der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) erarbeitet und mit Schreiben des Umweltministeriums vom 29.05.2019 (Az: 25-8981.21/44) für Baden-Württemberg zur Anwendung im Vollzug eingeführt.