Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseite im Einklang mit den Bestimmungen des Landes-Behindertengleichstellungsgesetz - L-BGG, sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.Eine Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen findet im Rahmen der anstehenden Einführung einer neuen Portalsoftware statt. Die Migration unserer Seiteninhalte wird voraussichtlich im September 2021 abgeschlossen sein.
Demnach gehen wir derzeit noch davon aus, dass Inhalte vorhanden sind, die Menschen mit Behinderung den Informationsabruf beziehungsweise die Zugänglichkeit erschweren.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei:- Nicht durchgängig haben Bilder und Grafikfunktionen eindeutige Alternativtexte und teilweise fehlen Alternativtexte
- Nicht für alle Formularelemente sind die Beschriftungen durch eine Software ermittelbar
- Formularfelder, die sich auf den Nutzer selbst beziehen, vermitteln nicht den Zweck des jeweiligen Feldes über ein sprachunabhängiges Attribut
- Die Wahrnehmung von Farbe ist für das Verständnis von Diagrammen nötig
- Die Kontrastanforderungen sind nicht durchgängig erfüllt
- Es sind Schriftgrafiken vorhanden
- Bei der Verwendung von mobilen Geräten gehen Inhalte verloren
- Zusätzliche Inhalte, die angezeigt werden, wenn Elemente den Zeiger- oder Tastaturfokus erhalten, können nicht geschlossen werden, ohne den Fokus zu verschieben
- Einige Elemente auf den Seiten sind nicht mittels Tastatur bedienbar
- Teilweise ist die Fokus-Reihenfolge nicht nachvollziehbar und der Tastaturfokus nicht gut sichtbar
- Nicht bei allen Bedienelementen entspricht der zugängliche Name dem sichtbaren Namen
- Nicht alle Such-Funktionen sind einheitlich benannt
- Nicht für alle Bedienelemente sind Name, Rolle oder Zustand für Assistenzsysteme (z.B. Screenreader) ermittelbar
- Nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei
- Es sind keine Erläuterung in Deutscher Gebärdensprache vorhanden
Begründung
Die Zentrale Stelle für die Vollzugsunterstützung plant die Verbesserung des Webauftritts durch den Einsatz einer neuen Portalsoftware. Im Rahmen der Migration und der Einführung der neuen Software werden die vorhandenen Inhalte überprüft und die barrierefrei Gestaltung einer neuen Prüfung unterzogen.Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22. Januar 2021 erstellt bzw. überarbeitet.Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns jetzt schon bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns per Mail melden unter zsv@rpt.bwl.deReferat 54.4 - Zentrale Stelle für die Vollzugsunterstützung (ZSV)
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Durchsetzungsverfahren
Stephanie Aeffner
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 279-3360
poststelle@bfbmb.bwl.de
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.