Am 31.12.2020 ist das neue Gesetz des Landes Baden-Württemberg zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Gewährleistung der umweltverträglichen Abfallbewirtschaftung (Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz – LKreiWiG) vom 17. Dezember 2020 (
GBl. Nr. 46 S. 1233) in Kraft getreten.
Das neue Gesetz ist in der Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht eingestellt unter
AbfR 1.3.1