Die Bindende Festetzung vom 4. November 2020 "Bekanntmachung einer bindenden Festsetzung über Fertigungszeiten, Entgelte, Urlaub, Entgeltumwandlung und sonstige Vertragsbedingungen für in Heimarbeit Beschäftigte, die vom Handel und sonstigen Wirtschaftszweigen, die nicht von einem anderen Heimarbeitsausschuss erfasst werden, mit Verpackungs-, Abfüll-, Aufmachungs- und sonstigen Hilfsarbeiten beschäftigt werden" wurde im Bundesanzeiger vom 17.03.2021 veröffentlicht und ist nun in der Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht im Sachgebiet Heimarbeitsrecht unter
4.2.15.1 "Verpackungs-, Abfüll- und Aufmachungsarbeiten" eingestellt.
Die bindende Festsetzung ist am 01.12.2020 in Kraft getreten.
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