Im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl. Nr. 9/10, S. 178) vom 16. Februar 2021 wurde die Neufassung der TRGS 510 - "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" bekannt gegeben.
Die Technische Regel ist in der Vorschriftensammlung eingestellt unter
Chem 5.510
Hinweis:
Auf Seite 54 (letzte Seite) der TRGS, sind die wesentlichen Änderungen zusammengefasst.