16.05.2022
Änderung mehrerer abfallrechtlicher Verordnungen
Durch die Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen vom 28. April 2022 (BGBl. 1 Nr. 15, S. 700) haben sich mehrere Abfallrechtsverordnungen geändert. Die Änderungen sind am 6. Mai 2022 in Kraft getreten.
- Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragtenverordnung - AbfBeauftrV)
eingestellt unter AbfR 2.2.01 [PDF; nicht barrierefrei] - Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV)
eingestellt unter AbfR 2.2.08 [PDF; nicht barrierefrei] - Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
eingestellt unter AbfR 2.2.11 [PDF; nicht barrierefrei] - Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung - POP-Abfall-ÜberwV)
eingestellt unter AbfR 2.2.15 [PDF; nicht barrierefrei]