Änderung und Ergänzung der TRGS 509

03.08.2022

Änderung und Ergänzung der TRGS 509

Im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) Nr. 24-26 vom 20. Juli 2022 wurden Änderungen und Ergänzungen der TRGS 509 - Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter bekannt gegeben.

Die Technische Regel ist in der Vorschriftensammlung eingestellt unter Chem 5.509 [PDF; nicht barrierefrei]
Zum Änderungsdokument der BAuA


Zum Sachgebiet Chemikalienrecht