Mutterschutzgesetz - MuSchG aktualisiert!

03.06.2025

Mutterschutzgesetz - MuSchG aktualisiert!

Das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG) wurde durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2025 (BGBl.I Nr. 59) geändert.

Die Änderungen sind am 1. Juni 2025 in Kraft getreten.

Das Gesetz ist in der Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht unter MuSch 1.2.1 [PDF; nicht barrierefrei] eingestellt.

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