Neue bindende Festsetzung im Heimarbeitsrecht

26.04.2022

Neue bindende Festsetzung im Heimarbeitsrecht

Die Bindende Festsetzung vom 9. November 2021 "Bekanntmachung von bindenden Festsetzungen für die mit der Herstellung von Posamenten und Uniformausstattungsgegenständen, für das textile Nacharbeiten sowie für die mit der Herstellung und Konfektion von Netzen und Seilen in Heimarbeit Beschäftigten" wurde im Bundesanzeiger vom 14.04.2022 veröffentlicht und ist nun in der Vorschriftensammlung im Sachgebiet Heimarbeitsrecht unter 4.2.11.5 "Herstellung von Posamenten und Uniformausstattungsgegenständen, textile Aufmachungsarbeiten, textile Nacharbeiten, sowie die Herstellung und Konfektion von Netzen und Seilen" eingestellt.

Die bindende Festsetzung ist am 01.03.2022 in Kraft getreten.


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