07.07.2022
Neue bindende Festsetzung im Heimarbeitsrecht
Die Bindende Festsetzung vom 9. Dezember 2021 "Bekanntmachung einer bindenden Festsetzung von Entgelten und Vertragsbedingungen für die Herstellung von Eisen-, Metall- und Elektroartikeln, Uhren, feinmechanischen und optischen Artikeln in Heimarbeit", wurde am 06.07.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist nun in der Vorschriftensammlung im Sachgebiet Heimarbeitsrecht unter 4.2.03 "Herstellung von Eisen-, Metall- und Elektroartikeln, Uhren, feinmechanischen und optischen Artikeln" eingestellt.
Die bindende Festsetzung ist am 01.04.2022 in Kraft getreten.