Neue bindende Festsetzung im Heimarbeitsrecht

07.07.2022

Neue bindende Festsetzung im Heimarbeitsrecht

Die Bindende Festsetzung vom 9. Dezember 2021 "Bekanntmachung einer bindenden Festsetzung von Entgelten und Vertragsbedingungen für die Herstellung von Eisen-, Metall- und Elektroartikeln, Uhren, feinmechanischen und optischen Artikeln in Heimarbeit", wurde am 06.07.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist nun in der Vorschriftensammlung im Sachgebiet Heimarbeitsrecht unter 4.2.03 "Herstellung von Eisen-, Metall- und Elektroartikeln, Uhren, feinmechanischen und optischen Artikeln" eingestellt.

Die bindende Festsetzung ist am 01.04.2022 in Kraft getreten.


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