15.07.2022
Neue bindende Festsetzung im Heimarbeitsrecht
Die Bindende Festsetzung vom 5. Mai 2022 "Bekanntmachung einer bindenden Festsetzung zur Änderung der bindenden Festsetzung von Entgelten und sonstigen Vertragsbedingungen für Adressenschreiben, Abschreibearbeiten und ähnliche Arbeiten in Heimarbeit", wurde am 14.07.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist nun in der Vorschriftensammlung im Sachgebiet Heimarbeitsrecht unter 4.2.14 "Adressenschreiben, Abschreibarbeiten und ähnliche Arbeiten" eingestellt.
Die bindende Festsetzung ist am 01.07.2022 in Kraft getreten.