Neue bindende Festsetzung im Heimarbeitsrecht - 4.2.07.2, 9. Oktober 2024

17.01.2025

Neue bindende Festsetzung im Heimarbeitsrecht

Die Bindende Festsetzung vom 9. Oktober 2024 "Bekanntmachung einer bindenden Festsetzung von Entgelten für die Herstellung und Bearbeitung von Korbwaren aller Art und verwandter Artikel, von Geweben aus Bast, von Geflechten und Taschen aus Bast und sonstigen Austauschstoffen, von Korbmöbeln, Kinderwagen sowie Stuhl- und Rahmengeflechten in Heimarbeit", wurde am 16.01.2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist bereits am 01.01.2025 in Kraft getreten.

Die bindende Festsetzung ist nun in der Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht im Sachgebiet Heimarbeitsrecht unter 4.2.07.2 "Herstellung von Korbwaren, Korbmöbeln und Kinderwagen" eingestellt.


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