Neue bindende Festsetzung im Heimarbeitsrecht - 4.2.14

05.05.2025

Neue bindende Festsetzung im Heimarbeitsrecht

Die Bindende Festsetzung vom 06. November 2024 "Bekanntmachung einer bindenden Festsetzung von Entgelten und sonstigen Vertragsbedingungen für Adressenschreiben, Abschreibearbeiten und ähnliche Arbeiten in Heimarbeit", wurde am 02.05.2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist bereits am 01.01.2025 in Kraft getreten.

Die bindende Festsetzung ist nun in der Vorschriftensammlung im Sachgebiet Heimarbeitsrecht unter 4.2.14 "Adressenschreiben, Abschreibarbeiten und ähnliche Arbeiten" eingestellt.


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