Neue bindende Festsetzung im Heimarbeitsrecht

27.02.2023

Neue bindende Festsetzung im Heimarbeitsrecht

Die Bindende Festsetzung vom 9. Juni 2022 "Bekanntmachung von bindenden Festsetzungen des Heimarbeitsausschusses für das Be- und Verarbeiten und das Verpacken von Artikeln und Teilen aus Kunststoffen aller Art sowie aus Gummi und ähnlichen Naturstoffen", wurde am 17.02.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist nun in der Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht im Sachgebiet Heimarbeitsrecht unter 4.2.01 "Be- und Verarbeiten und das Verpacken von Artikeln und Teilen aus Kunststoffen aller Art sowie aus Gummi und ähnlichen Naturstoffen" eingestellt.

Die bindende Festsetzung ist am 01.10.2022 in Kraft getreten.


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