Neue bindende Festsetzung im Heimarbeitsrecht

04.05.2023

Neue bindende Festsetzung im Heimarbeitsrecht

Die Bindende Festsetzung vom 24. November 2022 "Bekanntmachung einer bindenden Festsetzung zur Änderung der bindenden Festsetzung von Fertigungszeiten, Entgelten und sonstigen Vertragsbedingungen für die Herstellung von Schuhwaren in Heimarbeit", wurde am 03.05.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist nun in der Vorschriftensammlung im Sachgebiet Heimarbeitsrecht unter 4.2.10 "Herstellung von Schuhwaren" eingestellt.

Die bindende Festsetzung ist am 01.02.2023 in Kraft getreten.


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