Mutterschutz - Merkblätter

Arbeit und Arbeitsplatz dürfen die Gesundheit der schwangeren Frauen und des Kindes nicht gefährden. Die Arbeitsumgebung muss deshalb entsprechend eingerichtet und gestaltet werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, rechtzeitig für alle Tätigkeiten die Risiken für die Sicherheit und Gesundheit und die Auswirkungen auf Schwangerschaft oder Stillzeit selbst oder durch beauftragte zuverlässige und fachkundige Personen zu beurteilen. Er muss die notwendigen Schutzmaßnahmen festlegen und die schwangeren Frauen vom Ergebnis der Beurteilung und von den notwendigen Schutzmaßnahmen unterrichten. Außerdem muss der Arbeitgeber gesetzliche Beschäftigungsverbote beachten.