27.08.2025
Hinweise zu Zulassung und Anzeige sowie Musterformulare für die TRGS 519 und für die TRGS 517
Das BMAS hat weitere Bekanntmachungen zur TRGS 519 und zur TRGS 517 auf der Seite der BAuA eingestellt
- Die Anforderungen an Zulassung und Anzeige sowie die Muster-Anzeigeformulare wurden an die neuen Regelungen zu Asbest angepasst.
- Die neuen Anzeigeformulare fragen die Angaben zu den mit Änderung der GefStoffV eingeführten Tätigkeiten der funktionalen Instandhaltung ab.
- Eine Streichung der in der TRGS 519 enthaltenen Muster-Anzeigeformulare erfolgt nicht, da diese derzeit die Grundlage für die elektronische Anzeige der Vollzugsbehörden bilden und für „klassische“ ASI-Arbeiten weiterhin genutzt werden können.
Die Hinweise zu Zulassung und Anzeige sowie Musterformulare finden Sie auch unter "Anzeige für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien" auf der Seite Formulare-Gefahrstoffe