Neue bindende Festsetzungen im Heimarbeitsrecht

15.09.2022

Neue bindende Festsetzungen im Heimarbeitsrecht

Im Bundesanzeiger vom 02.08.2022 wurden folgende bindenden Festetzungen veröffentlicht:

  • Die Bindende Festsetzung vom 25. Januar 2022 "Bekanntmachung einer bindenden Festsetzung über Fertigungszeiten, Entgelte, Urlaub, Entgeltumwandlung und sonstige Vertragsbedingungen für in Heimarbeit Beschäftigte, die vom Handel und sonstigen Wirtschaftszweigen, die nicht von einem anderen Heimarbeitsausschuss erfasst werden, mit Verpackungs-, Abfüll-, Aufmachungs- und sonstigen Hilfsarbeiten beschäftigt werden" ist nun in der Vorschriftensammlung im Sachgebiet Heimarbeitsrecht unter 4.2.15.1 "Verpackungs-, Abfüll- und Aufmachungsarbeiten" eingestellt.
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  • Die Bindende Festsetzung vom 25. Januar 2022 "Bekanntmachung einer bindenden Festsetzung über Fertigungszeiten, Entgelte, Urlaub, Entgeltumwandlung und sonstige Vertragsbedingungen für in Heimarbeit Beschäftigte, die von der Industrie mit bestimmten Tätigkeiten beschäftigt werden, die nicht von einem anderen Heimarbeitsausschuss erfasst werden" ist nun in der Vorschriftensammlung im Sachgebiet Heimarbeitsrecht unter 4.2.15.3 "Bestimmte Tätigkeiten der Industrie die nicht von einem anderen Heimarbeitsausschuss erfasst werden" eingestellt.

Die bindenden Festsetzungen sind bereits am 01.02.2022 in Kraft getreten.


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