Neue bindende Festsetzung im Heimarbeitsrecht

05.03.2024

Neue bindende Festsetzung im Heimarbeitsrecht

Die Bindende Festsetzung vom 23. Oktober 2023 "Bekanntmachung einer bindenden Festsetzung zur Änderung der bindenden Festsetzung von Entgelten, Urlaub und sonstigen Vertragsbedingungen für Lederwaren für in Heimarbeit Beschäftigte", wurde am 04.03.2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist nun in der Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht im Sachgebiet Heimarbeitsrecht unter 4.2.09 "Herstellung von Lederwaren, Koffern, Reise-, Sport- und Ausrüstungsartikeln, sowie Lederhandschuhen" eingestellt.

Die bindende Festsetzung ist bereits am 01.01.2024 in Kraft getreten.

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