Neue bindende Festsetzung im Heimarbeitsrecht

24.07.2024

Neue bindende Festsetzung im Heimarbeitsrecht

Die Bindende Festsetzung vom 12. März 2024 "Bekanntmachung einer bindenden Festsetzung zur Änderung der bindenden Festsetzung von Fertigungszeiten, Entgelten und sonstigen Vertragsbedingungen für die Herstellung von Schuhwaren in Heimarbeit", wurde am 23.07.2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist bereits am 01.05.2024 in Kraft getreten.

Die bindende Festsetzung ist nun in der Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht im Sachgebiet Heimarbeitsrecht unter 4.2.10 "Herstellung von Schuhwaren" eingestellt.


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