02.12.2022
Neue bindende Festsetzung im Heimarbeitsrecht
Die Bindende Festsetzung vom 28. Juli 2022 "Bekanntmachung einer bindenden Festsetzung von Entgelten sowie zur Entgeltumwandlung für die Herstellung und Bearbeitung von Schmuckwaren aus nicht edlen Materialien und Metallzierartikeln in Heimarbeit", wurde am 30.11.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist nun in der Vorschriftensammlung im Sachgebiet Heimarbeitsrecht unter 4.2.06.2 "Herstellung von Schmuckwaren aus nicht edlen Materialien" eingestellt.
Die bindende Festsetzung ist am 01.10.2022 in Kraft getreten.