09.02.2023
Neue bindende Festsetzung im Heimarbeitsrecht
Die Bindende Festsetzung vom 2. September 2022 "Bekanntmachung einer bindenden Festsetzung zur Änderung der bindenden Festsetzung von Entgelten, Urlaub und sonstigen Vertragsbedingungen für Lederwaren für in Heimarbeit Beschäftigte", wurde am 08.02.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist nun in der Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht im Sachgebiet Heimarbeitsrecht unter 4.2.09 "Herstellung von Lederwaren, Koffern, Reise-, Sport- und Ausrüstungsartikeln, sowie Lederhandschuhen" eingestellt.
Die bindende Festsetzung ist am 01.01.2023 in Kraft getreten.