Neue bindende Festsetzung im Heimarbeitsrecht

07.02.2024

Neue bindende Festsetzung im Heimarbeitsrecht

Die Bindende Festsetzung vom 31. Oktober 2023 "Bekanntmachung einer bindenden Festsetzung von Entgelten und sonstigen Vertragsbedingungen für die in der Herstellung von Lampenschirmen in Heimarbeit Beschäftigten", wurde am 06.02.2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist nun in der Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht im Sachgebiet Heimarbeitsrecht unter 4.2.08.3 "Herstellung von Lampenschirmen" eingestellt.

Die bindende Festsetzung ist bereits am 01.01.2024 in Kraft getreten.


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