23.03.2022
Neue Bindende Festsetzungen im Heimarbeitsrecht
- Die Bindende Festsetzung vom 11. November 2021 "Bekanntmachung bindender Festsetzungen von Entgelten für die in Heimarbeit in der Weberei Beschäftigten" wurde im Bundesanzeiger vom 21.03.2022 veröffentlicht und ist nun in der Vorschriftensammlung im Sachgebiet Heimarbeitsrecht unter 4.2.11.2 "Weberei- Gewebe für Tücher, Schals, Decken, Oberbekleidungsstoffe, Mullband, Dekorations- und Möbelbezugsstoffe" eingestellt.
Die bindende Festsetzung ist am 01.03.2022 in Kraft getreten.
- Und die Bindende Festsetzung vom 21. Oktober 2021 "Bekanntmachung einer bindenden Festsetzung von Entgelten für die Kunstblumen- und Schmuckfedernherstellung und die Be- und Verarbeitung von Trockenblumen in Heimarbeit" wurde ebenfalls im Bundesanzeiger vom 21.03.2022 veröffentlicht und ist nun auch in der Vorschriftensammlung im Sachgebiet Heimarbeitsrecht unter 4.2.12.9 "Kunstblumen und Schmuckfedernherstellung und Be- und Verarbeitung von Trockenblumen" eingestellt.
Die bindende Festsetzung ist am 01.02.2022 in Kraft getreten.