Neufassung der TRAS 310

23.01.2023

Neufassung der TRAS 310

Im Bundesanzeiger (Amtlicher Teil) vom 12.01.2023 unter B5, wurde die Neufassung der Technische Regel für Anlagensicherheit (TRAS 310) Vorkehrungen und Maßnahmen wegen der Gefahrenquellen Niederschläge und Hochwasser veröffentlicht.

Die von der Kommission für Anlagensicherheit aktualisierte Fassung der TRAS 310 ersetzt die Fassung der Bekanntmachung vom 10. Dezember 2021 (BAnz AT 10.01.2022 B4).

Die Technische Regel für Anlagensicherheit ist in der Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht eingestellt unter Im 5.310 [PDF; nicht barrierefrei].


Zum Sachgebiet Immissionsschutzrecht (Im)