Chemikalienrecht - Merkblätter

Zur Zeit können wir Ihnen folgende Merkblätter und Leitfäden im Bereich Chemikalienrecht anbieten:

Es ist eine Grundanforderung des Chemikaliengesetzes, dass Hersteller oder
Inverkehrbringer als gefährlich eingestufte Stoffe oder Zubereitungen kennzeichnen
müssen. Diese Kennzeichnung ist für den Verwender eine wichtige Informationsquelle
für die von ihm zu treffenden Schutzmaßnahmen bei den Tätigkeiten mit dem Produkt.
Ob er über die ausreichenden Schutzmaßnahmen verfügt bzw. ob er ein Produkt mit
einer solchen Gefährlichkeit überhaupt verarbeiten möchte und kann, ist aber eine
Entscheidung, die er bereits beim Kauf des Produktes fällt. Auch hierzu benötigt er
mindestens die Informationen der Kennzeichnung.

  • Leitfaden "Gute Internetpraxis für den Chemikalienhandel"
  • Gefahrenhinweis bei der Werbung
  • Flyer "Gute Internetpraxis"

Die Dokumente werden zur Zeit überarbeitet und sind daher nicht verfügbar!