Mutterschutz - Formulare

Arbeit und Arbeitsplatz dürfen die Gesundheit der schwangeren Frauen und des Kindes nicht gefährden. Die Arbeitsumgebung muss deshalb entsprechend eingerichtet und gestaltet werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, rechtzeitig für alle Tätigkeiten die Risiken für die Sicherheit und Gesundheit und die Auswirkungen auf Schwangerschaft oder Stillzeit selbst oder durch beauftragte zuverlässige und fachkundige Personen zu beurteilen. Er muss die notwendigen Schutzmaßnahmen festlegen und die schwangeren Frauen vom Ergebnis der Beurteilung und von den notwendigen Schutzmaßnahmen unterrichten. Außerdem muss der Arbeitgeber gesetzliche Beschäftigungsverbote beachten.

Nach dem Mutterschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, über die Beschäftigung einer schwangeren Arbeitnehmerin unverzüglich Mitteilung an das zuständige Regierungspräsidium zu machen. Die Fachgruppen Mutterschutz an den Regierungspräsidien achten darauf, dass die gesetzlichen Vorgaben in den Betrieben und Verwaltungen eingehalten werden.

Elektronisch datensicher können diese Benachrichtigungen im
​​​​​​​Serviceportal Baden-Württemberg https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/1086
​​​​​​​übermittelt werden. Klicken Sie zunächst auf „Ort angeben“ und folgen Sie den Anweisungen für die Registrierung.
Mit eigenen Login-Daten (einmalige Registrierung notwendig) kann das Onlineformular direkt auf der Website ausgefüllt, zwischengespeichert und abgesendet werden.

Anleitung zum Onlineformular
Nach dem Login bitte „Beschäftigung melden“ anklicken. Damit starten Sie den Fragenkatalog des Onlineformulars. Am Ende des Prozesses klicken Sie auf „Absenden“ und erhalten damit auch eine Übermittlungsbestätigung und Zusammenfassung Ihrer Angaben direkt über dieses Portal.

Abgesendete Daten gelangen direkt an die zuständige Aufsichtsbehörde – in Abhängigkeit vom Beschäftigungsort der Schwangeren/Stillenden.