Gefahrgutrecht (GefGü)
1. LEITVORSCHRIFTEN | ||
1.1 | Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz – GGBefG) | |
2. DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNGEN | ||
2.1 | EU | |
2.1.1 | Richtlinie 2010/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über ortsbewegliche Druckgeräte und zur Aufhebung der Richtlinien des Rates 76/767/EWG, 84/525/EWG, 84/526/EWG, 84/527/EWG und 1999/36/EG | |
2.1.2 | Richtlinie 95/50/EG des Rates über einheitliche Verfahren für die Kontrolle von Gefahrguttransporten auf der Straße
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2.1.3 | Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland | |
2.2 | Bund | |
2.2.1 | Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB) | |
2.2.1.1 | Anlage zur Bekanntmachung der Neufassung der Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) | |
2.2.2 | Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV) | |
2.2.3 | Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutkostenverordnung - GGKostV) | |
2.2.4 | Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgut-Ausnahmeverordnung - GGAV) | |
2.2.5 | Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV) | |
2.2.6 | Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen (GGKontrollV) | |
3. ZUSTÄNDIGKEITSVERORDNUNGEN | ||
3.1 | Gefahrgutzuständigkeitsverordnung (GGZuVO) | |
4. VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN, BEKANNTMACHUNGEN USW. | ||
4.1 | Allgemeinverfügung des Ministeriums für Verkehr zur Fahrwegbestimmung für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) | |
4.2 | Verwaltungsvorschrift des Verkehrsministeriums, des Innenministeriums sowie des Umweltministeriums zur Einführung der Richtlinie zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschiff und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (VwV RSEB BW) | |
5. AMTLICH ANERKANNTE TECHNISCHE REGELN UND RICHTLINIEN | ||
6. SONSTIGE TECHNISCHE REGELN UND RICHTLINIEN SOWIE VERZEICHNISSE, LEITLINIEN USW. | ||
6.1 | Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut) -RSEB- | |
6.2 | Technische Richtlinien zur Beförderung verpackter gefährlicher Abfälle - TR Abfälle 002 - | |
7. SONSTIGE VERÖFFENTLICHTE VORSCHRIFTEN |
Die Vorschrift hat sich vor Kurzem geändert. |
Die Vorschrift hat sich vor Kurzem geändert. |
Die Vorschrift wurde vorab eingestellt. |