Anzeige einer Biogasanlage nach § 67 Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz
Um das Genehmigungsverfahren mit möglichst wenig Aufwand für den Betreiber durchführen zu können, wurde für Baden-Württemberg ein Vordruck entwickelt, mit dem die erforderlichen Daten der vorhandenen Anlage erfasst werden können.
Die gesetzlich vorgegebene Frist für die Vorlage der Anzeigeunterlagen ist der 31. August 2012.
Sie können das Anzeigeformular entweder im doc-Format am PC ausfüllen oder das pdf-Formular ausdrucken und die Angaben von Hand eintragen.
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Formblatt Anzeige einer Biogasanlage
[DOCX, 112.64 KB]
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Formblatt Anzeige einer Biogasanlage
[PDF, 172.41 KB]
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