Der Betreiber hat der zuständigen Behörde gemäß § 7 Störfall-Verordnung bestimmte Angaben über den Betriebsbereich und die gefährlichen Stoffe schriftlich anzuzeigen.
In Baden-Württemberg wurde ein Formular ausgearbeitet, um die Durchführung der Anzeige zu erleichtern. Betreiber werden gebeten dieses zu verwenden und per E-Mail an das zuständige Regierungspräsidium zu senden.