Willkommen bei der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg

Technik prägt unsere Welt. Sie bringt uns Fortschritt und Wohlstand, führt aber auch zu Risiken und Gefährdungen sowohl für die Menschen als auch für die Umwelt. Es gibt daher eine Vielzahl von Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften zum Schutz von Beschäftigten und Dritten sowie Gesetze und Regelwerke, die Zielvorgaben für die Güte von Luft und Wasser oder für Lärmimmissionen enthalten. Für die Umsetzung vor Ort sorgt die Gewerbeaufsicht bei den unteren Verwaltungsbehörden (Stadt- und Landkreise) und bei den Regierungspräsidien mit Fachleuten, die Einblick in die komplexen Technikbereiche und die gesetzlichen Bestimmungen haben.

Sie betreuen ca. 400.000 Betriebe mit über 5 Mio. Beschäftigten.

Stellenangebot beim Umweltministerium

25.05.2023

Stellenangebot beim Umweltministerium

In der Landesverwaltung Baden-Württemberg sind zum 1. Oktober 2023 mehrere unbefristete Stellen im höheren Dienst mit

Referentinnen / Referenten (w/m/d)
für die Gewerbeaufsicht

im Rahmen einer Einarbeitungskonzeption zu besetzen.

Die Gewerbeaufsicht in Baden-Württemberg bietet landesweit auf verschiedenen Verwaltungsebenen interessante und abwechslungsreiche Aufgaben sowie vielfältige Karrierechancen. Baden-Württemberg ist Wegbereiter einer nachhaltigen und verantwortungsbewussten Umweltpolitik. Als Referentin bzw. Referent für Gewerbeaufsicht sind Sie schwerpunktmäßig für die Überwachung, Zulassung und Beratung von Industrie- und Gewerbebetrieben im Hinblick auf die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln im Immissions-, Wasser-, Abfall- und Arbeitsschutzrecht zuständig.
Hierzu gehören u. a. folgende Aufgaben:

  • Technische Betreuung von Zulassungsverfahren von Betrieben nach Immissionsschutz-, Wasser-, Abfall- und Arbeitsschutzrecht im Team mit Fachkräften für Recht und Verwaltung,
  • Erstellung fachtechnischer Stellungnahmen für baurechtliche Genehmigungsverfahren und Bebauungspläne,
  • Überwachung und Beratung von Betrieben bezüglich der Einhaltung von Umwelt- und Sicherheitsstandards,
  • Überwachung und Beratung von Betrieben und Baustellen im sozialen, organisatorischen und technischen Arbeitsschutz,
  • Fachliche Beratung von Betrieben in Hinblick auf mögliche Verbesserungsmaßnahmen des betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutzes,
  • Erteilung von Auskünften an Bürgerinnen und Bürger, Arbeitgeber und Beschäftigte in Fragen des Umwelt- und Arbeitsschutzes,
  • Bearbeitung von Arbeitnehmer- und Nachbarschaftsbeschwerden,
  • Durchführung von Lärmmessungen,
  • Referats- bzw. sachgebietsübergreifende fachliche Beratung innerhalb der Umweltverwaltungseinheiten.

Sie werden umfänglich und praxisorientiert auf Ihre Aufgaben in der Zielbehörde vorbereitet. Sie werden im Rahmen des Einarbeitungsjahres in einer einjährigen Praxisphase, begleitet von fachübergreifenden und fachlichen Einführungslehrgängen, auf Ihre Zielverwendung bei einem Landratsamt oder einem Regierungspräsidium vorbereitet. Als Zielbehörden kommen grundsätzlich alle Landratsämter sowie alle vier Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen in Betracht.

Das Einkommen des unbefristeten Arbeitsverhältnisses erfolgt nach Entgeltgruppe E 13 TV-L. Die Perspektive einer späteren Verbeamtung ist bei Vorliegen der persönlichen, laufbahnrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gegeben.

Für die Stellenbesetzungen kommen Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossenem ingenieur- oder naturwissenschaftlichem Studium – Diplom (Universität) oder Masterabschluss (Universität, Hochschule für angewandte Wissenschaften oder Duale Hochschule) – insbesondere der folgenden Fachrichtungen in Betracht:

  • Ingenieurwesen, u. a. Elektrotechnik, Maschinenbau, Verfahrenstechnik, chemische Verfahrenstechnik, Bau- und Umweltingenieurwesen sowie
  • aus den Naturwissenschaften Chemie, Physik oder vergleichbare Fachrichtungen.

Bewerbungsfrist: 14.06.2023

Zur Stellenausschreibung

Zu weiteren Stellenangeboten

Organisation

Die Aufgaben der Gewerbeaufsicht im Arbeits- und Umweltschutz werden von den 44 Stadt- und Landkreisen und den vier Regierungspräsidien wahrgenommen.
Eine Übersicht über die in Baden-Württemberg vertretenen Behörden der Gewerbeaufsicht und die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie unter Kontakte.

Für umweltrechtlich besonders bedeutsame Anlagen, wie IE-Anlagen und Betriebsbereiche nach der Störfall-Verordnung, sind die vier Regierungspräsidien zuständig.
Außerdem nehmen die Regierungspräsidien die Aufgaben der Marktüberwachung, des Strahlenschutzes, des Mutterschutzes und des Heimarbeiterschutzes wahr.

Verzeichnis der Orte in Baden-Württemberg [PDF; nicht barrierefrei] mit Zuordnung des zuständigen Regierungspräsidiums.

Die Behörden in Baden-Württemberg lassen sich erreichen über das Landesportal.

Aufgabenbezogene Ansprechstellen

Für folgende Aufgaben der Gewerbeaufsicht sind unterschiedliche Behörden zuständig:

Zuständig für Ordnungswidrigkeiten nach dem Fahrpersonalrecht sind die einzelnen Stadt- und Landkreise

Weitere Informationen

Die Aufgabe der Entgeltüberwachung in der Heimarbeit wird in Baden-Württemberg von den Regierungspräsidien wahrgenommen.

Weitere Informationen

Während der ersten Zeit der Ausbildung und beruflichen Tätigkeit sieht das Gesetz zum Schutz der Gesundheit der Jugendlichen [PDF; nicht barrierefrei] eine gesundheitliche Betreuung der Jugendlichen durch ärztliche Untersuchungen vom 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vor. Die Abrechnung der ärztlichen Leistungen erfolgt über das Regierungspräsidium Tübingen.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz [PDF; nicht barrierefrei] enthält wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit der Jugendlichen weitergehende Anforderungen im Bereich von Arbeitsschutz und Arbeitszeit.

Abrechnungsstelle

Regierungspräsidium Tübingen
Ref. 54.4
Postfach 26 66
72016 Tübingen

Weitere Informationen

Die Aufgaben im Bereich Chemikaliensicherheit und der Produktsicherheit werden in Baden-Württemberg vom Regierungspräsidium Tübingen wahrgenommen.


Ansprechpartner der Abteilung 11 - Marktüberwachung

Die Zuständigkeiten im Aufgabengebiet Mutterschutz sind in Baden-Württemberg bei den Fachgruppen Mutterschutz in den Regierungspräsidien angesiedelt.

Zur Übersicht der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Fachgruppen Mutterschutz

Weitere Informationen

Die Aufgaben im Strahlenschutz werden in Baden-Württemberg von den vier Regierungspräsidien wahrgenommen.

Strahlenschutzangebot der Regierungspräsidien Baden-Württemberg

Das Regierungspräsidium Tübingen ist landesweit für die Anerkennung von Kursen im Strahlenschutz nach der Röntgen- und Strahlenschutzverordnung zuständig.

Weitere Informationen

Unsachgemäße ausgeführte Asbestarbeiten sind gesundheitsgefährdend für die Ausführenden und die Nachbarschaft. Sie dürfen deshalb nur von Fachbetriebe, die eine Zulassung nach der Gefahrstoffverordnung [PDF; nicht barrierefrei] haben, durchgeführt werden.

Für die Zulassung der Fachbetriebe zuständige Behörden sind die Regierungspräsidien.

Regierungspräsidium Stuttgart

Regierungspräsidium Karlsruhe

Regierungspräsidium Freiburg

Regierungspräsidium Tübingen

Themen

Zu folgenden Themen erhalten Sie allgemeine Informationen zum Arbeits- und Umweltschutz, sowie spezielle anlagenbezogene oder branchenbezogene Informationen: