Willkommen bei der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg

Technik prägt unsere Welt. Sie bringt uns Fortschritt und Wohlstand, führt aber auch zu Risiken und Gefährdungen sowohl für die Menschen als auch für die Umwelt. Es gibt daher eine Vielzahl von Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften zum Schutz von Beschäftigten und Dritten sowie Gesetze und Regelwerke, die Zielvorgaben für die Güte von Luft und Wasser oder für Lärmimmissionen enthalten. Für die Umsetzung vor Ort sorgt die Gewerbeaufsicht bei den unteren Verwaltungsbehörden (Stadt- und Landkreise) und bei den Regierungspräsidien mit Fachleuten, die Einblick in die komplexen Technikbereiche und die gesetzlichen Bestimmungen haben.

Sie betreuen ca. 400.000 Betriebe mit über 5 Mio. Beschäftigten.

Stellenangebot Landkreis Ludwigsburg - techn. SB

15.09.2023

Stellenangebot Landkreis Ludwigsburg - technische Sachbearbeitung Gewerbeaufsicht

Der Landkreis Ludwigsburg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Fachbereich Gewerbeaufsicht eine

Sachbearbeitung (m/w/d), 50%

Kennziffer 232 / 23 / 24

 

Ihre Aufgaben sind:

  • Überwachung von Betrieben auf allen Gebieten des Arbeits- und Immissionsschutzes
  • Erarbeitung von fachtechnischen Stellungnahmen zu Genehmigungs- und Zulassungsanträgen
  • Bearbeitung von Beschwerden, inkl. Ermittlungen bei Nachbarschafts- und Arbeitnehmerbeschwerden
  • Beurteilung von Lärm- und Geruchsgutachten

Ihre Qualifikationen sind:

  • Bachelor bzw. Diplom Ingenieur (FH) (m/w/d) der Fachrichtung Chemie-, Umweltingenieurwesen, Verfahrenstechnik, Energietechnik, Maschinenbau, oder einer vergleichbaren Studienrichtung
  • Fahrerlaubnis der Klasse B
  • ggf. Einsatz des Privat-PKW zur dienstl. Benutzung gegen Kostenersatz
  • eigenverantwortliches und selbständiges Arbeiten
  • Eigeninitiative, Belastbarkeit, sicheres Auftreten und Durchsetzungsvermögen
  • gute Ausdrucksweise in Wort und Schrift
  • gute EDV-Kenntnisse

Das wird Ihnen geboten:

  • bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen eine bis zum 31.03.2025 befristete Stelle in Entgeltgruppe 12 TVöD bzw. Besoldungsgruppe A 12
  • spannende und herausfordernde Aufgaben in einem motivierten Team
  • flexible Arbeitszeiten
  • sehr gute und vielseitige interne sowie externe Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • vielfältige Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements mit abwechslungsreichen Betriebssportmöglichkeiten
  • einen Fahrtkostenzuschuss von 75% für das Deutschland-Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr oder ein Radfahrkilometergeld
  • Kantine und Kiosk
  • die im öffentlichen Dienst übliche zusätzliche Altersvorsorge
  • Betriebskindertagesstätte

Ihre Fragen beantwortet Ihnen:

Frau Süß, Tel.: 07141/ 144-41603 oder Frau Dr. Wittmann, Tel.: 07141/144- 43288.



Wurde Ihr Interesse geweckt?

Dann freut sich das Landratsamt Ludwigsburg über Ihre aussagekräftige Bewerbung, die Sie bitte bis spätestens 09.10.2023 bevorzugt an das Online-Bewerberportal oder unter Angabe der Kennziffer an das Landratsamt Ludwigsburg, Fachbereich Personal, Hindenburgstr. 40, 71638 Ludwigsburg, richten. Bitte beachten Sie, dass im Falle von Papierbewerbungen keine Rücksendung Ihrer Unterlagen erfolgt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden alle Unterlagen vernichtet.

Bewerbungen von schwerbehinderten Personen und von Menschen mit Migrationshintergrund sind  willkommen. Das Landratsamt Ludwigsburg setzt sich für die Chancengleichheit im Beruf ein.

Zur Stellenausschreibung im Bewerberportal

Organisation

Die Aufgaben der Gewerbeaufsicht im Arbeits- und Umweltschutz werden von den 44 Stadt- und Landkreisen und den vier Regierungspräsidien wahrgenommen.
Eine Übersicht über die in Baden-Württemberg vertretenen Behörden der Gewerbeaufsicht und die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie unter Kontakte.

Für umweltrechtlich besonders bedeutsame Anlagen, wie IE-Anlagen und Betriebsbereiche nach der Störfall-Verordnung, sind die vier Regierungspräsidien zuständig.
Außerdem nehmen die Regierungspräsidien die Aufgaben der Marktüberwachung, des Strahlenschutzes, des Mutterschutzes und des Heimarbeiterschutzes wahr.

Verzeichnis der Orte in Baden-Württemberg [PDF; nicht barrierefrei] mit Zuordnung des zuständigen Regierungspräsidiums.

Die Behörden in Baden-Württemberg lassen sich erreichen über das Landesportal.

Aufgabenbezogene Ansprechstellen

Für folgende Aufgaben der Gewerbeaufsicht sind unterschiedliche Behörden zuständig:

Zuständig für Ordnungswidrigkeiten nach dem Fahrpersonalrecht sind die einzelnen Stadt- und Landkreise

Weitere Informationen

Die Aufgabe der Entgeltüberwachung in der Heimarbeit wird in Baden-Württemberg von den Regierungspräsidien wahrgenommen.

Weitere Informationen

Während der ersten Zeit der Ausbildung und beruflichen Tätigkeit sieht das Gesetz zum Schutz der Gesundheit der Jugendlichen [PDF; nicht barrierefrei] eine gesundheitliche Betreuung der Jugendlichen durch ärztliche Untersuchungen vom 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vor. Die Abrechnung der ärztlichen Leistungen erfolgt über das Regierungspräsidium Tübingen.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz [PDF; nicht barrierefrei] enthält wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit der Jugendlichen weitergehende Anforderungen im Bereich von Arbeitsschutz und Arbeitszeit.

Abrechnungsstelle

Regierungspräsidium Tübingen
Ref. 54.4
Postfach 26 66
72016 Tübingen

Weitere Informationen

Die Aufgaben im Bereich Chemikaliensicherheit und der Produktsicherheit werden in Baden-Württemberg vom Regierungspräsidium Tübingen wahrgenommen.


Ansprechpartner der Abteilung 11 - Marktüberwachung

Die Zuständigkeiten im Aufgabengebiet Mutterschutz sind in Baden-Württemberg bei den Fachgruppen Mutterschutz in den Regierungspräsidien angesiedelt.

Zur Übersicht der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Fachgruppen Mutterschutz

Weitere Informationen

Die Aufgaben im Strahlenschutz werden in Baden-Württemberg von den vier Regierungspräsidien wahrgenommen.

Strahlenschutzangebot der Regierungspräsidien Baden-Württemberg

Das Regierungspräsidium Tübingen ist landesweit für die Anerkennung von Kursen im Strahlenschutz nach der Röntgen- und Strahlenschutzverordnung zuständig.

Weitere Informationen

Unsachgemäße ausgeführte Asbestarbeiten sind gesundheitsgefährdend für die Ausführenden und die Nachbarschaft. Sie dürfen deshalb nur von Fachbetriebe, die eine Zulassung nach der Gefahrstoffverordnung [PDF; nicht barrierefrei] haben, durchgeführt werden.

Für die Zulassung der Fachbetriebe zuständige Behörden sind die Regierungspräsidien.

Regierungspräsidium Stuttgart

Regierungspräsidium Karlsruhe

Regierungspräsidium Freiburg

Regierungspräsidium Tübingen

Themen

Zu folgenden Themen erhalten Sie allgemeine Informationen zum Arbeits- und Umweltschutz, sowie spezielle anlagenbezogene oder branchenbezogene Informationen: