Umweltschutz - Abfall

Die Abfallwirtschaft soll Ressourcen schonen und eine umweltverträgliche Beseitigung von Abfällen sichern.

Die Abfälle aus der industriellen und gewerblichen Produktion sollen durch eine vorausschauende Produktgestaltung und optimierte betriebliche Abläufe soweit wie möglich vermieden oder aber schadlos verwertet werden. Abfälle, die nicht verwertet werden können, sind dauerhaft und umweltverträglich zu beseitigen.

Aufgaben der Gewerbeaufsicht

  • Beratung der Betriebe bei der Vermeidung und Verwertung von Produktionsrückständen
  • Überwachung der Beseitigung von Produktionsabfällen
  • Überwachung von Bau und Betrieb von Abfallentsorgungsanlagen
  • Stellungnahmen zu abfallwirtschaftlichen Vorhaben
  • Prüfung der Abfallwirtschaftskonzepte der Stadt- und Landkreise