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Willkommen bei der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg
Technik prägt unsere Welt. Sie bringt uns Fortschritt und Wohlstand, führt aber auch zu Risiken und Gefährdungen sowohl für die Menschen als auch für die Umwelt. Es gibt daher eine Vielzahl von Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften zum Schutz von Beschäftigten und Dritten sowie Gesetze und Regelwerke, die Zielvorgaben für die Güte von Luft und Wasser oder für Lärmimmissionen enthalten. Für die Umsetzung vor Ort sorgt die Gewerbeaufsicht bei den unteren Verwaltungsbehörden (Stadt- und Landkreise) und bei den Regierungspräsidien mit Fachleuten, die Einblick in die komplexen Technikbereiche und die gesetzlichen Bestimmungen haben.
Sie betreuen ca. 400.000 Betriebe mit über 5 Mio. Beschäftigten.
Aktuelles
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Stellenangebot beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis sucht für den Fachbereich Gewerbeaufsicht und Immissionsschutz in Waiblingen Sie zum 1. August 2026 als technischen Sachbearbeiter (m/w/d) unbefristet | 100%... -
Neue bindende Festsetzung im Heimarbeitsrecht - 4.2.12.9
Die Bindende Festsetzung vom 07. Mai 2025 "Bekanntmachung einer bindenden Festsetzung von Entgelten für die Kunstblumen- und Schmuckfedernherstellung und die Be- und Verarbeitung von Trockenblumen... -
Neue bindende Festsetzung im Heimarbeitsrecht - 4.2.09
Die Bindende Festsetzung vom 15. April 2025 "Bekanntmachung einer bindenden Festsetzung zur Änderung der bindenden Festsetzung von Entgelten, Urlaub und sonstigen Vertragsbedingungen für Lederwaren... -
Aktualisierung des Praxisleitfadens: Verfahrensschritte in Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen
Der Praxisleitfaden "Verfahrensschritte in Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen" entstand im Jahr 2022 im Zusammenhang mit der „Task Force zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren... -
Liste der Betriebe nach § 19 Abs. 6 Gefahrstoffverordnung
Nach § 19 Absatz 6 GefStoffV hat die für die Zulassung und Genehmigung zuständige Behörde eine Liste der Betriebe mit Zulassung nach § 11a Absatz 3 oder mit Genehmigung nach § 11a Absatz 4a... -
Stellenangebot beim Landratsamt Ortenaukreis
Das Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht sucht zur Verstärkung Ihres Teams: Ingenieur (m/w/d) Gewerbeaufsicht Aufgaben: Überwachung und Beratung von Betrieben in den...
Stellenangebot beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis sucht für den Fachbereich Gewerbeaufsicht und Immissionsschutz in Waiblingen Sie zum 1. August 2026 als technischen Sachbearbeiter (m/w/d) unbefristet | 100%...
WeiterlesenAufgabenbezogene Ansprechstellen
Für folgende Aufgaben der Gewerbeaufsicht sind unterschiedliche Behörden zuständig:
Zuständig für Ordnungswidrigkeiten nach dem Fahrpersonalrecht sind die einzelnen Stadt- und Landkreise
Die Aufgabe der Entgeltüberwachung in der Heimarbeit wird in Baden-Württemberg von den Regierungspräsidien wahrgenommen.
Während der ersten Zeit der Ausbildung und beruflichen Tätigkeit sieht das Gesetz zum Schutz der Gesundheit der Jugendlichen [PDF; nicht barrierefrei] eine gesundheitliche Betreuung der Jugendlichen durch ärztliche Untersuchungen vom 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vor. Die Abrechnung der ärztlichen Leistungen erfolgt über das Regierungspräsidium Tübingen.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz [PDF; nicht barrierefrei] enthält wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit der Jugendlichen weitergehende Anforderungen im Bereich von Arbeitsschutz und Arbeitszeit.
Abrechnungsstelle
Regierungspräsidium Tübingen
Ref. 54.4
Postfach 26 66
72016 Tübingen
Die Aufgaben im Bereich Chemikaliensicherheit und der Produktsicherheit werden in Baden-Württemberg vom Regierungspräsidium Tübingen wahrgenommen.
Die Zuständigkeiten im Aufgabengebiet Mutterschutz sind in Baden-Württemberg bei den Fachgruppen Mutterschutz in den Regierungspräsidien angesiedelt.
Die Aufgaben im Strahlenschutz werden in Baden-Württemberg von den vier Regierungspräsidien wahrgenommen.
Strahlenschutzangebot der Regierungspräsidien Baden-Württemberg
Das Regierungspräsidium Tübingen ist landesweit für die Anerkennung von Kursen im Strahlenschutz nach der Röntgen- und Strahlenschutzverordnung zuständig.
Unsachgemäße ausgeführte Asbestarbeiten sind gesundheitsgefährdend für die Ausführenden und die Nachbarschaft. Sie dürfen deshalb nur von Fachbetriebe, die eine Zulassung nach der Gefahrstoffverordnung [PDF; nicht barrierefrei] haben, durchgeführt werden.
Für die Zulassung der Fachbetriebe zuständige Behörden sind die Regierungspräsidien.