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Willkommen bei der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg
Technik prägt unsere Welt. Sie bringt uns Fortschritt und Wohlstand, führt aber auch zu Risiken und Gefährdungen sowohl für die Menschen als auch für die Umwelt. Es gibt daher eine Vielzahl von Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften zum Schutz von Beschäftigten und Dritten sowie Gesetze und Regelwerke, die Zielvorgaben für die Güte von Luft und Wasser oder für Lärmimmissionen enthalten. Für die Umsetzung vor Ort sorgt die Gewerbeaufsicht bei den unteren Verwaltungsbehörden (Stadt- und Landkreise) und bei den Regierungspräsidien mit Fachleuten, die Einblick in die komplexen Technikbereiche und die gesetzlichen Bestimmungen haben.
Sie betreuen ca. 400.000 Betriebe mit über 5 Mio. Beschäftigten.
Aktuelles
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Stellenangebot beim Regierungspräsidium Stuttgart Ref. 54.1
Beim Regierungspräsidium Stuttgart in der Abteilung 5 – Umwelt – im Referat 54.1 – Industrie/ Schwerpunkt Luftreinhaltung – ist die unbefristete Vollzeitstelle Master (Eng./Sc.) /... -
Stellenangebot beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat im Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Verwaltung und Recht, die Stelle 32.01/2026 – Sachbearbeiter im Bereich Immissionsschutzrecht (w/m/d) zu besetzen. Die... -
Stellenangebot beim Regierungspräsidium Freiburg Referat 54.4
Beim Regierungspräsidium Freiburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Referat 54.4 - Industrie, Schwerpunkt Arbeitsschutz - eine unbefristete Vollzeitstelle (w/m/d) zu besetzen. Ihre... -
UM-Stellenausschreibung für ein Einarbeitungsjahr bei den Landratsämtern
Das Umweltministerium BW bietet ein Einarbeitungsjahr für Ingenieurinnen / Ingenieure und Naturwissenschaftlerinnen / Naturwissenschaftler (w/m/d) für den Bereich Gewerbeaufsicht in den... -
Stellenangebot beim Landratsamt Ravensburg
Das Landratsamt Ravensburg hat die Stelle Sachgebietsleiter/in im Bau- und Umweltamt (w/m/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt, in Voll- oder Teilzeit (mind. 75%), am Dienstort Ravensburg neu zu... -
UM-Stellenangebot für eine Stelle beim Landratsamt Böblingen
UM-Stellenausschreibung für die Stelle Master oder Dipl.-Ing. (w/m/d) Bau- und Umweltingenieurwesen, Physik, Chemie, Elektrotechnik, Maschinenbau, Verfahrenstechnik oder vergleichbare Fachrichtung...
Stellenangebot beim Regierungspräsidium Stuttgart Ref. 54.1
Beim Regierungspräsidium Stuttgart in der Abteilung 5 – Umwelt – im Referat 54.1 – Industrie/ Schwerpunkt Luftreinhaltung – ist die unbefristete Vollzeitstelle Master (Eng./Sc.) /...
WeiterlesenAufgabenbezogene Ansprechstellen
Für folgende Aufgaben der Gewerbeaufsicht sind unterschiedliche Behörden zuständig:
Zuständig für Ordnungswidrigkeiten nach dem Fahrpersonalrecht sind die einzelnen Stadt- und Landkreise
Die Aufgabe der Entgeltüberwachung in der Heimarbeit wird in Baden-Württemberg von den Regierungspräsidien wahrgenommen.
Während der ersten Zeit der Ausbildung und beruflichen Tätigkeit sieht das Gesetz zum Schutz der Gesundheit der Jugendlichen [PDF; nicht barrierefrei] eine gesundheitliche Betreuung der Jugendlichen durch ärztliche Untersuchungen vom 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vor. Die Abrechnung der ärztlichen Leistungen erfolgt über das Regierungspräsidium Tübingen.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz [PDF; nicht barrierefrei] enthält wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit der Jugendlichen weitergehende Anforderungen im Bereich von Arbeitsschutz und Arbeitszeit.
Abrechnungsstelle
Regierungspräsidium Tübingen
Ref. 54.4
Postfach 26 66
72016 Tübingen
Die Aufgaben im Bereich Chemikaliensicherheit und der Produktsicherheit werden in Baden-Württemberg vom Regierungspräsidium Tübingen wahrgenommen.
Die Zuständigkeiten im Aufgabengebiet Mutterschutz sind in Baden-Württemberg bei den Fachgruppen Mutterschutz in den Regierungspräsidien angesiedelt.
Zur Übersicht der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Fachgruppen Mutterschutz
Die Aufgaben im Strahlenschutz werden in Baden-Württemberg von den vier Regierungspräsidien wahrgenommen.
Strahlenschutzangebot der Regierungspräsidien Baden-Württemberg
Das Regierungspräsidium Tübingen ist landesweit für die Anerkennung von Kursen im Strahlenschutz nach der Röntgen- und Strahlenschutzverordnung zuständig.
Unsachgemäße ausgeführte Asbestarbeiten sind gesundheitsgefährdend für die Ausführenden und die Nachbarschaft. Sie dürfen deshalb nur von Fachbetriebe, die eine Zulassung nach der Gefahrstoffverordnung [PDF; nicht barrierefrei] haben, durchgeführt werden.
Für die Zulassung der Fachbetriebe zuständige Behörden sind die Regierungspräsidien.