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Willkommen bei der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg
Technik prägt unsere Welt. Sie bringt uns Fortschritt und Wohlstand, führt aber auch zu Risiken und Gefährdungen sowohl für die Menschen als auch für die Umwelt. Es gibt daher eine Vielzahl von Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften zum Schutz von Beschäftigten und Dritten sowie Gesetze und Regelwerke, die Zielvorgaben für die Güte von Luft und Wasser oder für Lärmimmissionen enthalten. Für die Umsetzung vor Ort sorgt die Gewerbeaufsicht bei den unteren Verwaltungsbehörden (Stadt- und Landkreise) und bei den Regierungspräsidien mit Fachleuten, die Einblick in die komplexen Technikbereiche und die gesetzlichen Bestimmungen haben.
Sie betreuen ca. 400.000 Betriebe mit über 5 Mio. Beschäftigten.
Aktuelles
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Stellenangebot beim Regierungspräsidium Tübingen Ref. 54.4
Im Regierungspräsidium Tübingen in der Abteilung 5 - Umwelt - ist die Stelle einer/eines Diplom-Ingenieurs/-in (FH) oder Bachelor (w/m/d) zum 01.12.2024 beim Referat 54.4 – Industrie und Gewerbe,... -
Stellenangebot beim Regierungspräsidium Freiburg Ref. 54.4
Beim Regierungspräsidium Freiburg ist zum 01.11.2024 in der Abteilung 5 - Umwelt - im Referat 54.4 - Industrie, Schwerpunkt Arbeitsschutz - eine unbefristete Vollzeitstelle zu besetzen mit einer... -
Stellenangebot beim Regierungspräsidium Freiburg - Referat 97
Beim Regierungspräsidium Freiburg sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung 9 - Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau - im Referat 97 - Landesbergdirektion - mehrere unbefristete... -
Technische Probleme - Vorschriften-Aktualisierung!
Auf Grund technischer Probleme können wir zur Zeit die Vorschriften in der Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht nicht aktualisieren, weshalb mehrere kürzliche Vorschriftenänderungen leider... -
Neue bindende Festsetzung im Heimarbeitsrecht
Die Bindende Festsetzung vom 12. März 2024 "Bekanntmachung einer bindenden Festsetzung zur Änderung der bindenden Festsetzung von Fertigungszeiten, Entgelten und sonstigen Vertragsbedingungen für... -
Das Themenportal Windenergie wurde aktualisiert!
Das Themenportal Windenergie wurde aktualisiert und etwas übersichtlicher gestaltet. Zum Themenportal Windenergie
Stellenangebot beim Regierungspräsidium Tübingen Ref. 54.4
Im Regierungspräsidium Tübingen in der Abteilung 5 - Umwelt - ist die Stelle einer/eines Diplom-Ingenieurs/-in (FH) oder Bachelor (w/m/d) zum 01.12.2024 beim Referat 54.4 – Industrie und Gewerbe,...
WeiterlesenAufgabenbezogene Ansprechstellen
Für folgende Aufgaben der Gewerbeaufsicht sind unterschiedliche Behörden zuständig:
Zuständig für Ordnungswidrigkeiten nach dem Fahrpersonalrecht sind die einzelnen Stadt- und Landkreise
Die Aufgabe der Entgeltüberwachung in der Heimarbeit wird in Baden-Württemberg von den Regierungspräsidien wahrgenommen.
Während der ersten Zeit der Ausbildung und beruflichen Tätigkeit sieht das Gesetz zum Schutz der Gesundheit der Jugendlichen [PDF; nicht barrierefrei] eine gesundheitliche Betreuung der Jugendlichen durch ärztliche Untersuchungen vom 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vor. Die Abrechnung der ärztlichen Leistungen erfolgt über das Regierungspräsidium Tübingen.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz [PDF; nicht barrierefrei] enthält wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit der Jugendlichen weitergehende Anforderungen im Bereich von Arbeitsschutz und Arbeitszeit.
Abrechnungsstelle
Regierungspräsidium Tübingen
Ref. 54.4
Postfach 26 66
72016 Tübingen
Die Aufgaben im Bereich Chemikaliensicherheit und der Produktsicherheit werden in Baden-Württemberg vom Regierungspräsidium Tübingen wahrgenommen.
Die Zuständigkeiten im Aufgabengebiet Mutterschutz sind in Baden-Württemberg bei den Fachgruppen Mutterschutz in den Regierungspräsidien angesiedelt.
Zur Übersicht der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Fachgruppen Mutterschutz
Die Aufgaben im Strahlenschutz werden in Baden-Württemberg von den vier Regierungspräsidien wahrgenommen.
Strahlenschutzangebot der Regierungspräsidien Baden-Württemberg
Das Regierungspräsidium Tübingen ist landesweit für die Anerkennung von Kursen im Strahlenschutz nach der Röntgen- und Strahlenschutzverordnung zuständig.
Unsachgemäße ausgeführte Asbestarbeiten sind gesundheitsgefährdend für die Ausführenden und die Nachbarschaft. Sie dürfen deshalb nur von Fachbetriebe, die eine Zulassung nach der Gefahrstoffverordnung [PDF; nicht barrierefrei] haben, durchgeführt werden.
Für die Zulassung der Fachbetriebe zuständige Behörden sind die Regierungspräsidien.