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Willkommen bei der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg
Technik prägt unsere Welt. Sie bringt uns Fortschritt und Wohlstand, führt aber auch zu Risiken und Gefährdungen sowohl für die Menschen als auch für die Umwelt. Es gibt daher eine Vielzahl von Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften zum Schutz von Beschäftigten und Dritten sowie Gesetze und Regelwerke, die Zielvorgaben für die Güte von Luft und Wasser oder für Lärmimmissionen enthalten. Für die Umsetzung vor Ort sorgt die Gewerbeaufsicht bei den unteren Verwaltungsbehörden (Stadt- und Landkreise) und bei den Regierungspräsidien mit Fachleuten, die Einblick in die komplexen Technikbereiche und die gesetzlichen Bestimmungen haben.
Sie betreuen ca. 400.000 Betriebe mit über 5 Mio. Beschäftigten.
Aktuelles
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Stellenangebot bei der Stadt Heilbronn
Die Stadt Heilbronn hat die Stelle Sachbearbeiter (m/w/d) technischer Immissions- und Arbeitsschutz beim Planungs- und Baurechtsamt neu zu besetzen. Aufgaben: Sie beraten und überwachen die... -
Stellenangebot beim Landratsamt Zollernalbkreis
Beim Landratsamt Zollernalbkreis ist im Bereich Gewerbeaufsicht und technischer Immissionsschutz, die Stelle Sachbearbeitung (m/w/d) Umwelt und Arbeitsschutz neu zu besetzen. Tätigkeiten: ... -
Stellenangebot beim Landratsamt Rastatt
Beim Landratsamt Rastatt ist die Stelle Technische Sachbearbeitung (m/w/d) im Sachbereich Gewerbeaufsicht beim Amt für Umwelt und Gewerbeaufsicht unbefristet | zum nächstmöglichen Zeitpunkt | in... -
Stellenangebot beim Regierungspräsidium Tübingen Referat 54.4
Im Regierungspräsidium Tübingen ist beim Referat 54.4 – Industrie und Gewerbe, Schwerpunkt Arbeitsschutz, Zentrale Stelle für Vollzugsunterstützung (ZSV) – zum nächstmöglichen Zeitpunkt die... -
Neue bindende Festsetzung im Heimarbeitsrecht - 4.2.07.1
Die Bindende Festsetzung vom 28. Oktober 2025 "Bekanntmachung von bindenden Festsetzungen von Entgelten und sonstigen Vertragsbedingungen für die mit der Herstellung von Artikeln aus Holz oder... -
Stellenangebot beim Regierungspräsidium Karlsruhe Referat 54.1
Im Regierungspräsidium Karlsruhe ist beim Referat 54.1 – Industrie Schwerpunkt Luftreinhaltung – an den Dienstsitzen Karlsruhe oder Heidelberg zum nächstmöglichen Zeitpunkt die folgende...
Stellenangebot bei der Stadt Heilbronn
Die Stadt Heilbronn hat die Stelle Sachbearbeiter (m/w/d) technischer Immissions- und Arbeitsschutz beim Planungs- und Baurechtsamt neu zu besetzen. Aufgaben: Sie beraten und überwachen die...
WeiterlesenAufgabenbezogene Ansprechstellen
Für folgende Aufgaben der Gewerbeaufsicht sind unterschiedliche Behörden zuständig:
Zuständig für Ordnungswidrigkeiten nach dem Fahrpersonalrecht sind die einzelnen Stadt- und Landkreise
Die Aufgabe der Entgeltüberwachung in der Heimarbeit wird in Baden-Württemberg von den Regierungspräsidien wahrgenommen.
Während der ersten Zeit der Ausbildung und beruflichen Tätigkeit sieht das Gesetz zum Schutz der Gesundheit der Jugendlichen [PDF; nicht barrierefrei] eine gesundheitliche Betreuung der Jugendlichen durch ärztliche Untersuchungen vom 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vor. Die Abrechnung der ärztlichen Leistungen erfolgt über das Regierungspräsidium Tübingen.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz [PDF; nicht barrierefrei] enthält wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit der Jugendlichen weitergehende Anforderungen im Bereich von Arbeitsschutz und Arbeitszeit.
Abrechnungsstelle
Regierungspräsidium Tübingen
Ref. 54.4
Postfach 26 66
72016 Tübingen
Die Aufgaben im Bereich Chemikaliensicherheit und der Produktsicherheit werden in Baden-Württemberg vom Regierungspräsidium Tübingen wahrgenommen.
Die Zuständigkeiten im Aufgabengebiet Mutterschutz sind in Baden-Württemberg bei den Fachgruppen Mutterschutz in den Regierungspräsidien angesiedelt.
Zur Übersicht der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Fachgruppen Mutterschutz
Die Aufgaben im Strahlenschutz werden in Baden-Württemberg von den vier Regierungspräsidien wahrgenommen.
Strahlenschutzangebot der Regierungspräsidien Baden-Württemberg
Das Regierungspräsidium Tübingen ist landesweit für die Anerkennung von Kursen im Strahlenschutz nach der Röntgen- und Strahlenschutzverordnung zuständig.
Unsachgemäße ausgeführte Asbestarbeiten sind gesundheitsgefährdend für die Ausführenden und die Nachbarschaft. Sie dürfen deshalb nur von Fachbetriebe, die eine Zulassung nach der Gefahrstoffverordnung [PDF; nicht barrierefrei] haben, durchgeführt werden.
Für die Zulassung der Fachbetriebe zuständige Behörden sind die Regierungspräsidien.