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Willkommen bei der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg
Technik prägt unsere Welt. Sie bringt uns Fortschritt und Wohlstand, führt aber auch zu Risiken und Gefährdungen sowohl für die Menschen als auch für die Umwelt. Es gibt daher eine Vielzahl von Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften zum Schutz von Beschäftigten und Dritten sowie Gesetze und Regelwerke, die Zielvorgaben für die Güte von Luft und Wasser oder für Lärmimmissionen enthalten. Für die Umsetzung vor Ort sorgt die Gewerbeaufsicht bei den unteren Verwaltungsbehörden (Stadt- und Landkreise) und bei den Regierungspräsidien mit Fachleuten, die Einblick in die komplexen Technikbereiche und die gesetzlichen Bestimmungen haben.
Sie betreuen ca. 400.000 Betriebe mit über 5 Mio. Beschäftigten.
Aktuelles
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Aktuelles Silvester-Merkblatt für den Einzelhandel verfügbar
Das aktuelle "Merkblatt für den Einzelhandel" über Verkauf und Aufbewahrung von Feuerwerkskörper der Kategorie F1 und F2 zum Jahreswechsel 2023/2024, steht jetzt zur Verfügung. Sie finden das... -
Neue Verwaltungsvorschrift "NaGeMi" zur Reduzierung von Emissionen in der Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie veröffentlicht
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Reduzierung von Emissionen und anderer Umweltauswirkungen in der Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie (NaGeMi – VwV) vom 10. November 2023, wurde... -
Neufassung der "EmpfGS 409 - Nutzung von REACH-Informationen für den Arbeitsschutz"
Die BekGS 409 „Nutzung der REACH-Informationen für den Arbeitsschutz“, Ausgabe Januar 2012, GMBl 2012 S. 119-135 [Nr. 8] (vom 15.03.2012) wurde aufgehoben und zur Empfehlung zu Gefahrstoffen... -
Stellenangebot bei der Stadt Mannheim (Arbeitsschutzbehörde)
Die Stadt Mannheim sucht für ihren Fachbereich Klima, Natur, Umwelt zum 01.01.2024 eine*n Ingenieur*in Arbeitsschutzbehörde (m/w/d) Ihre Aufgaben Beratung und Überwachung von Betriebe... -
Stellenangebot bei der Stadt Mannheim
Die Stadt Mannheim sucht für ihren Fachbereich Klima, Natur, Umwelt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Sachbearbeitung Verwaltung im Immissionsschutz (m/w/d) Ihre Aufgaben Durchführung von... -
Stellenangebot beim Landratsamt Ludwigsburg
Das Landratsamt Ludwigsburg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für ihren Fachbereich Gewerbeaufsicht eine Sachbearbeitung (m/w/d), 100% Ihre Aufgaben sind: Beratung und Überwachung von...
Aktuelles Silvester-Merkblatt für den Einzelhandel verfügbar
Das aktuelle "Merkblatt für den Einzelhandel" über Verkauf und Aufbewahrung von Feuerwerkskörper der Kategorie F1 und F2 zum Jahreswechsel 2023/2024, steht jetzt zur Verfügung. Sie finden das...
WeiterlesenAufgabenbezogene Ansprechstellen
Für folgende Aufgaben der Gewerbeaufsicht sind unterschiedliche Behörden zuständig:
Zuständig für Ordnungswidrigkeiten nach dem Fahrpersonalrecht sind die einzelnen Stadt- und Landkreise
Die Aufgabe der Entgeltüberwachung in der Heimarbeit wird in Baden-Württemberg von den Regierungspräsidien wahrgenommen.
Während der ersten Zeit der Ausbildung und beruflichen Tätigkeit sieht das Gesetz zum Schutz der Gesundheit der Jugendlichen [PDF; nicht barrierefrei] eine gesundheitliche Betreuung der Jugendlichen durch ärztliche Untersuchungen vom 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vor. Die Abrechnung der ärztlichen Leistungen erfolgt über das Regierungspräsidium Tübingen.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz [PDF; nicht barrierefrei] enthält wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit der Jugendlichen weitergehende Anforderungen im Bereich von Arbeitsschutz und Arbeitszeit.
Abrechnungsstelle
Regierungspräsidium Tübingen
Ref. 54.4
Postfach 26 66
72016 Tübingen
Die Aufgaben im Bereich Chemikaliensicherheit und der Produktsicherheit werden in Baden-Württemberg vom Regierungspräsidium Tübingen wahrgenommen.
Die Zuständigkeiten im Aufgabengebiet Mutterschutz sind in Baden-Württemberg bei den Fachgruppen Mutterschutz in den Regierungspräsidien angesiedelt.
Zur Übersicht der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Fachgruppen Mutterschutz
Die Aufgaben im Strahlenschutz werden in Baden-Württemberg von den vier Regierungspräsidien wahrgenommen.
Strahlenschutzangebot der Regierungspräsidien Baden-Württemberg
Das Regierungspräsidium Tübingen ist landesweit für die Anerkennung von Kursen im Strahlenschutz nach der Röntgen- und Strahlenschutzverordnung zuständig.
Unsachgemäße ausgeführte Asbestarbeiten sind gesundheitsgefährdend für die Ausführenden und die Nachbarschaft. Sie dürfen deshalb nur von Fachbetriebe, die eine Zulassung nach der Gefahrstoffverordnung [PDF; nicht barrierefrei] haben, durchgeführt werden.
Für die Zulassung der Fachbetriebe zuständige Behörden sind die Regierungspräsidien.