Sprengstoffe

Das Sprengstoffrecht regelt den Erwerb und den Umgang mit

  • explosionsgefährlichen Stoffen (z. B für Sprengungen in Steinbrüchen und Gebäuden)
  • Explosivstoffen (z. B. Schwarzpulver für Vorderladerschützen oder Wiederlader von Patronen)
  • pyrotechnischen Gegenständen (z. B. Silvesterfeuerwerk, Profifeuerwerk oder Airbag- und Gurtstraffereinheiten)
  • sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen

Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen wird nur Personen erlaubt, die eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis besitzen. Erwerb und Umgang mit bestimmten weniger gefährlichen Stoffen z.B. dem klassischen Silvesterfeuerwerk, sind von der Erlaubnispflicht ausgenommen.
Die Herstellung und Lagerung von explosionsgefährlichen Stoffen und Gegenständen unterliegt ebenfalls den Vorschriften des Sprengstoffrechtes.

Behörden, die die Aufgabe der Gewerbeaufsicht wahrnehmen

  • überwachen Sprengungen und Feuerwerke
  • überprüfen die ordnungsgemäßen Lagerung von Spreng- und Zündmittel
  • beraten vor Silvester den Einzelhandel über den Verkauf und die Aufbewahrung pyrotechnischer Gegenstände (Silvesterfeuerwerk)

Das Regierungspräsidium Tübingen erteilt Bauartzulassungen für Sprengstofflager.