Startseite
Willkommen bei der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg
Technik prägt unsere Welt. Sie bringt uns Fortschritt und Wohlstand, führt aber auch zu Risiken und Gefährdungen sowohl für die Menschen als auch für die Umwelt. Es gibt daher eine Vielzahl von Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften zum Schutz von Beschäftigten und Dritten sowie Gesetze und Regelwerke, die Zielvorgaben für die Güte von Luft und Wasser oder für Lärmimmissionen enthalten. Für die Umsetzung vor Ort sorgt die Gewerbeaufsicht bei den unteren Verwaltungsbehörden (Stadt- und Landkreise) und bei den Regierungspräsidien mit Fachleuten, die Einblick in die komplexen Technikbereiche und die gesetzlichen Bestimmungen haben.
Sie betreuen ca. 400.000 Betriebe mit über 5 Mio. Beschäftigten.
Aktuelles
-
Stellenangebot beim Landratsamt Tuttlingen
Das Landratsamt Tuttlingen sucht mehrere Sachbearbeiter/innen für die Gewerbeaufsicht (w/m/d) für ihr Baurechts- und Umweltamt in Voll- oder Teilzeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Das... -
Neuer Internetauftritt der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg
Liebe Nutzer/Besucher unserer neuen Internetseite, da unser altes Websystem schon etwas in die Jahre gekommen ist und nicht mehr dem heutigen Standard entsprach, ist nun heute unser neuer... -
Stellenangebot der Stadt Heilbronn
Die Stadt Heibronn sucht für das Amt für Planungs- und Baurechtsamt - Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz- eine*n Sachbearbeiter*in (m/w/d) für den Bereich Immissions- und Arbeitsschutz Das... -
Stellenangebot beim Regierungspräsidium Freiburg - Abteilung 9
Beim Regierungspräsidium Freiburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung 9 - Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau - im Referat 97 - Landesbergdirektion - eine unbefristete... -
Änderung mehrerer abfallrechtlicher Verordnungen
Durch die Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen vom 28. April 2022 (BGBl. 1 Nr. 15, S. 700) haben sich mehrere Abfallrechtsverordnungen geändert. Die Änderungen sind am 6. Mai 2022... -
Neufassung der TRBA 200 - Anforderungen an die Fachkunde nach Biostoffverordnung veröffentlicht
Im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl. Nr. 16, S. 380) vom 28. April 2022 wurde die Neufassung der TRBA 200 - Anforderungen an die Fachkunde nach Biostoffverordnung bekannt gegeben. Die Technische...
Stellenangebot beim Landratsamt Tuttlingen
Das Landratsamt Tuttlingen sucht mehrere Sachbearbeiter/innen für die Gewerbeaufsicht (w/m/d) für ihr Baurechts- und Umweltamt in Voll- oder Teilzeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Das...
WeiterlesenAufgabenbezogene Ansprechstellen
Für folgende Aufgaben der Gewerbeaufsicht sind unterschiedliche Behörden zuständig:
Zuständig für Ordnungswidrigkeiten nach dem Fahrpersonalrecht sind die einzelnen Stadt- und Landkreisen.
Die Aufgabe der Entgeltüberwachung in der Heimarbeit wird in Baden-Württemberg von den Regierungspräsidien wahrgenommen.
Während der ersten Zeit der Ausbildung und beruflichen Tätigkeit sieht das Gesetz zum Schutz der Gesundheit der Jugendlichen [PDF; nicht barrierefrei] eine gesundheitliche Betreuung der Jugendlichen durch ärztliche Untersuchungen vom 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vor. Die Abrechnung der ärztlichen Leistungen erfolgt über das Regierungspräsidium Tübingen.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz [PDF; nicht barrierefrei] enthält wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit der Jugendlichen weitergehende Anforderungen im Bereich von Arbeitsschutz und Arbeitszeit.
Abrechnungsstelle
Regierungspräsidium Tübingen
Ref. 54.4
Postfach 26 66
72016 Tübingen
Die Aufgaben im Bereich Chemikaliensicherheit und der Produktsicherheit werden in Baden-Württemberg vom Regierungspräsidium Tübingen wahrgenommen.
Die Zuständigkeiten im Aufgabengebiet Mutterschutz sind in Baden-Württemberg bei den Fachgruppen Mutterschutz in den Regierungspräsidien angesiedelt.
Zur Übersicht der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Fachgruppen Mutterschutz
Die Aufgaben im Strahlenschutz werden in Baden-Württemberg von den vier Regierungspräsidien wahrgenommen.
Strahlenschutzangebot der Regierungspräsidien Baden-Württemberg
Das Regierungspräsidium Tübingen ist landesweit für die Anerkennung von Kursen im Strahlenschutz nach der Röntgen- und Strahlenschutzverordnung zuständig.
Unsachgemäße ausgeführte Asbestarbeiten sind gesundheitsgefährdend für die Ausführenden und die Nachbarschaft. Sie dürfen deshalb nur von Fachbetriebe, die eine Zulassung nach der Gefahrstoffverordnung [PDF; nicht barrierefrei] haben, durchgeführt werden.
Für die Zulassung der Fachbetriebe zuständige Behörden sind die Regierungspräsidien.