NiSV - Formulare
NiSV - Formulare
Zur Zeit stehen Ihnen folgende Formulare zur Verfügung:
Der Betreiber einer Anlage zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken, hat der zuständigen Behörde den Betrieb der Anlage nach § 3 Absatz 3 NiSV spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme anzuzeigen.
Die Zuständigkeit für die Entgegennahme der Anzeige ist abhängig vom Betriebsort der Anlage und liegt
- bei der Stadtverwaltung, wenn der Betriebsort in einem Stadtkreis liegt
- beim Landratsamt, wenn der Betriebsort in einem Landkreis liegt.
Liste Behörden nach Alphabet [PDF; barrierefrei]
Die Anzeige können Sie im Serviceportal Baden-Württemberg vornehmen, sofern dieser Onlinedienst von der für Sie zuständigen Behörde freigeschaltet wurde:
Alternativ steht Ihnen dieses Formular zur Verfügung, das Sie per E-Mail mit allen erforderlichen Nachweisen schicken können:
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