Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de veröffentlichte Webseite der Zentralen Stelle für die Vollzugsunterstützung.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseite im Einklang mit den Bestimmungen des Landes-Behindertengleichstellungsgesetz - L-BGG, sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Eine Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen zur Barrierefreiheit hat mit der Einführung einer neuen Portalsoftware stattgefunden. Die Migration unserer Seiteninhalte wurde im Mai 2022 abgeschlossen und die Beseitigung der ermittelten Mängel wird in den nächsten Monaten, durch externe Spezialisten, durchgeführt werden.
Demnach gehen wir derzeit noch davon aus, dass Inhalte vorhanden sind, die Menschen mit Behinderung den Informationsabruf beziehungsweise die Zugänglichkeit erschweren. Eine Beschreibung des Inhaltes dieser Internetseite in Leichter Sprache wurde eingestellt und der Internetauftritt beinhaltet keine eingebundenen Videos, oder Audioinhalte. Die Erstellung von Videos in Gebärdensprache wurde beauftragt und die Einbindung der Videos wird in den nächsten Wochen erfolgen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei:
-
Nicht durchgängig haben Bilder und Grafikfunktionen eindeutige oder teilweise fehlende Alternativtexte
-
Nicht für alle Formularelemente sind die Beschriftungen durch eine Software ermittelbar
-
Formularfelder, die sich auf den Nutzer selbst beziehen, vermitteln nicht den Zweck des jeweiligen Feldes über ein sprachunabhängiges Attribut
-
Einige Elemente auf den Seiten sind nicht mittels Tastatur bedienbar
-
Teilweise ist die Fokus-Reihenfolge nicht nachvollziehbar und der Tastaturfo-kus nicht gut sichtbar
-
Nicht bei allen Bedienelementen entspricht der zugängliche Name dem sicht-baren Namen (der den Kontext zu vorhandenen Links erklärt)
-
Nicht für alle Bedienelemente sind Name, Rolle oder Zustand für Assistenzsys-teme (z.B. Screenreader) ermittelbar
-
Nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei
-
Videos in Gebärdensprache sind noch nicht eingebunden
Begründung
Die Zentrale Stelle für die Vollzugsunterstützung ist bemüht den Webauftritt umfassend barrierefrei zu gestalten und plant die Verbesserung des Webauftritts durch den Einsatz einer neuen Portalsoftware. Im Rahmen der Migration und der Einführung der neuen Software wurden die vorhandenen Inhalte und die barrierefreie Gestaltung einer Prüfung durch eine unabhängige Stelle unterzogen und die Behebung der ermittelten Mängel wird noch Zeit in Anspruch nehmen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 08. Januar 2021 erstellt und im Juni 2022 überarbeitet.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns jetzt schon bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns per Mail melden unter zsv@rpt.bwl.de
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 54.4 - Zentrale Stelle für die Vollzugsunterstützung (ZSV)
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Durchsetzungsverfahren
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 279-3360
poststelle@bfbmb.bwl.de
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.