Gefahrstoffe - Formulare

Zur Zeit stehen Ihnen folgende Formulare zur Verfügung:

Gemäß Anhang I Nummer 4 der Gefahrstoffverordnung sind Sie verpflichtet, den Umgang mit Begasungmitteln rechtzeitig bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Gemäß § 11a Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung sind Sie verpflichtet, Tätigkeiten mit Asbest spätestens eine Woche vor Beginn der Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Das BMAS hat mit der Bekanntmachung vom 20.08.2025 an die novellierte Gefahrstoffverordnung angepasste Musterformulare veröffentlicht: 
für die Anzeige von Tätigkeiten mit Asbest gemäß TRGS 517 „Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Gemischen und Erzeugnissen" und für die Anzeige von Tätigkeiten mit Asbest gemäß TRGS 519 „Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten". 
Zudem wurden die Anforderungen an die Zulassung von Betrieben, die Tätigkeiten im Bereich hohen Risikos durchführen möchten, aktualisiert.

Unternehmensbezogene Anzeige bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien im Bereich niedrigen oder mittleren Risikos (gemäß § 11a in Verbindung mit Anhang I Nr. 3.5 GefStoffV)

Ergänzende Anzeige von Ort und Zeit zur unternehmensbezogenen Anzeige bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien im Bereich mittleren Risikos (gemäß § 11a in Verbindung mit Anhang I Nr. 3.5 GefStoffV)

Objektbezogene Anzeige bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien im Bereich hohen Risikos (gemäß § 11a in Verbindung mit Anhang I Nr. 3.5 GefStoffV)

Gefährdungsbeurteilung mit Arbeitsplan (gemäß § 6 und § 11 a GefStoffV)

 

Unternehmensbezogene Anzeige bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien im Bereich niedrigen oder mittleren Risikos

(gemäß § 11a in Verbindung mit Anhang I Nr. 3.5 GefStoffV)

Ergänzende Anzeige von Ort und Zeit zur unternehmensbezogenen Anzeige bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien im Bereich mittleren Risikos

(gemäß § 11a in Verbindung mit Anhang I Nr. 3.5 GefStoffV) 

Objektbezogene Anzeige bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien im Bereich hohen Risikos (gemäß § 11a in Verbindung mit Anhang I Nr. 3.5 GefStoffV) 

Gefährdungsbeurteilung mit Arbeitsplan (gemäß § 6 und § 11a GefStoffV)

Zulassung als Fachbetrieb nach § 11a Absatz 3 in Verbindung mit Anhang I Nummer 3.4 GefStoffV für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien im Bereich hohen Risikos

 

Die in der derzeit gültigen TRGS 519 enthaltenen und im folgenden aufgeführten Muster-Anzeigeformulare können ggf. für „klassische“ ASI-Arbeiten weiterhin genutzt werden:

Unternehmensbezogene Anzeige zu Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien
(gemäß Anhang I Nr. 2.4.2 GefStoffV und Nummer 3.2 TRGS 519)

Ergänzende Anzeige von Ort und Zeit zur unternehmensbezogenen Anzeige für Tätigkeiten geringen Umfangs mit asbesthaltigen Materialien
(gemäß Nummer 3.2 Absatz 5 TRGS 519)

Objektbezogene Anzeige zu Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien
(gemäß Anhang I Nr. 2.4.2 GefStoffV und Nummer 3.2 TRGS 519)

Gefährdungsbeurteilung mit Arbeitsplan
(gemäß § 6 und Anhang I Nr. 2.4.4 GefStoffV)

Ergänzende Angaben zum Arbeitsplan für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten nach Nummer 14 TRGS 519
(gilt nicht für Tätigkeiten geringen Umfangs nach Nummer 14.4)


Diese und weitere Dokumente zum Thema "TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" finden Sie auch direkt bei der BAuA.

Gemäß Anhang I Nr. 3 der Gefahrstoffverordnung sind Sie verpflichtet, der zuständigen Behörde mitzuteilen, wenn beabsichtigt wird, Schädlingsbekämpfungsmittel in Gemeinschaftseinrichtungen einzusetzen.