28.02.2024
Änderung der 17. BImSchV
Die Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen - 17. BImSchV) wurde durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2024 (BGBl. I Nr. 43) geändert. Die Änderungen sind am 16. Februar 2024 in Kraft getreten.
Die Verordnung ist in der Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht eingestellt unter Immissionsschutzrecht 2.1.17 [PDF; nicht barrierefrei]