Zwei neue bindende Festsetzungen im Heimarbeitsrecht

22.12.2023

Zwei neue bindende Festsetzungen im Heimarbeitsrecht

Im Bundesanzeiger vom 21.12.2023 wurden folgende bindenden Festsetzungen veröffentlicht:

  • Die Bindende Festsetzung vom 13. September 2023 "Bekanntmachung einer bindenden Festsetzung zur Änderung der bindenden Festsetzung von Entgelten, Fertigungszeiten und sonstigen Vertragsbedingungen für die Herstellung von Verpackungsmitteln und für buchbinderische Hilfsarbeiten in Heimarbeit", ist nun in der Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht im Sachgebiet Heimarbeitsrecht unter 4.2.08.1 "Heimarbeitsausschuss für die Herstellung von Verpackungsmitteln und Fest- und Dekorationsartikeln" Unterrubrik "Verpackungsmittel und buchbinderische Hilfsarbeiten" eingestellt.
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  • Die Bindende Festsetzung vom 13. September 2023 "Bekanntmachung einer bindenden Festsetzung zur Änderung der bindenden Festsetzung von Entgelten, Fertigungszeiten und sonstigen Vertragsbedingungen für die Herstellung von Fest- und Dekorationsartikeln aus Papier und Pappe und von Etiketten und Glückwunschkarten in Heimarbeit", ist nun in der Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht im Sachgebiet Heimarbeitsrecht unter 4.2.08.1 "Heimarbeitsausschuss für die Herstellung von Verpackungsmitteln und Fest- und Dekorationsartikeln" Unterrubrik "Fest - u. Dekorationsartikel aus Papier und Pappe, Etiketten und Glückwunschkarten" eingestellt.

    ​​​​​​​Die bindenden Festsetzungen treten am 01.03.2024 in Kraft.


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