03.07.2026
Bekanntmachung über die Auflösung des Heimarbeitsausschusses auf Überlandesebene für die Weberei
Am 29.06.2026 wurde im Bundesanzeiger - Amtlicher Teil, die Bekanntmachung über die Auflösung des Heimarbeitsausschusses auf Überlandesebene für die Weberei vom 09.06.2026 veröffentlicht.
Nach Vereinbarung der Obersten Arbeitsbehörden der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird der nach § 4 Absatz 1 des Heimarbeitsgesetzes mit Bekanntmachung vom 21. September 1954 (BAnz. Nr. 195 vom 9. Oktober 1954), das zuletzt durch die Bekanntmachung vom 14. August 1991 (BAnz. S. 5934) geändert worden ist, errichtete Heimarbeitsausschuss auf Überlandesebene für die Weberei zum 1. August 2026 aufgelöst.
Die Bekanntmachung ist nun in der Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht im Sachgebiet Heimarbeitsrecht unter 4.2.11.2 "Weberei- Gewebe für Tücher, Schals, Decken, Oberbekleidungsstoffe, Mullband, Dekorations- und Möbelbezugsstoffe" eingestellt.