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Willkommen bei der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg
Technik prägt unsere Welt. Sie bringt uns Fortschritt und Wohlstand, führt aber auch zu Risiken und Gefährdungen sowohl für die Menschen als auch für die Umwelt. Es gibt daher eine Vielzahl von Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften zum Schutz von Beschäftigten und Dritten sowie Gesetze und Regelwerke, die Zielvorgaben für die Güte von Luft und Wasser oder für Lärmimmissionen enthalten. Für die Umsetzung vor Ort sorgt die Gewerbeaufsicht bei den unteren Verwaltungsbehörden (Stadt- und Landkreise) und bei den Regierungspräsidien mit Fachleuten, die Einblick in die komplexen Technikbereiche und die gesetzlichen Bestimmungen haben.
Sie betreuen ca. 400.000 Betriebe mit über 5 Mio. Beschäftigten.
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Gemeinsame FAQ-Liste - Befristete Genehmigung von Windenergieanlagen im Wald im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
Mit Schreiben vom 17.01.2024 haben UM und MLR die nachgeordneten Behörden auf die Option der befristeten Genehmigung von Windenergieanlagen im Wald hingewiesen. Im Zuge der vorhabenbezogenen... -
Änderung mehrerer technischer Regeln für Arbeitsstätten
Am 23.05.2025 wurden mehrere Änderungen der Technischen Regeln für Arbeitsstätten im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) Nr. 18 veröffentlicht: ASR A1.5 - Fußböden eingestellt unter... -
Mutterschutzgesetz - MuSchG aktualisiert!
Das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG) wurde durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2025 (BGBl.I Nr. 59) geändert. ... -
Neue bindende Festsetzung im Heimarbeitsrecht
Die Bindende Festsetzung vom 12. Februar 2025 "Bekanntmachung einer bindenden Festsetzung über Entgelte, Arbeitszeiten, Entgeltumwandlung und sonstige Arbeitsbedingungen für die in der... -
Neufassung der TRBS 1151 - Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch - Arbeitsmittel - physische und psychische Faktoren
Die Neufassung der Technischen Regel "TRBS 1151 - Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch – Arbeitsmittel – physische und psychische Faktoren" wurde im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl)... -
Aktualisierte Checkliste für Genehmigungsanträge nach dem BImSchG
Die Checkliste für Antragsunterlagen für Windkraftanlagen in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren wurde erneut aktualisiert und steht Ihnen nun in der 4. Auflage mit Stand 05/2025 im...
Gemeinsame FAQ-Liste - Befristete Genehmigung von Windenergieanlagen im Wald im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
Mit Schreiben vom 17.01.2024 haben UM und MLR die nachgeordneten Behörden auf die Option der befristeten Genehmigung von Windenergieanlagen im Wald hingewiesen. Im Zuge der vorhabenbezogenen...
WeiterlesenAufgabenbezogene Ansprechstellen
Für folgende Aufgaben der Gewerbeaufsicht sind unterschiedliche Behörden zuständig:
Zuständig für Ordnungswidrigkeiten nach dem Fahrpersonalrecht sind die einzelnen Stadt- und Landkreise
Die Aufgabe der Entgeltüberwachung in der Heimarbeit wird in Baden-Württemberg von den Regierungspräsidien wahrgenommen.
Während der ersten Zeit der Ausbildung und beruflichen Tätigkeit sieht das Gesetz zum Schutz der Gesundheit der Jugendlichen [PDF; nicht barrierefrei] eine gesundheitliche Betreuung der Jugendlichen durch ärztliche Untersuchungen vom 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vor. Die Abrechnung der ärztlichen Leistungen erfolgt über das Regierungspräsidium Tübingen.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz [PDF; nicht barrierefrei] enthält wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit der Jugendlichen weitergehende Anforderungen im Bereich von Arbeitsschutz und Arbeitszeit.
Abrechnungsstelle
Regierungspräsidium Tübingen
Ref. 54.4
Postfach 26 66
72016 Tübingen
Die Aufgaben im Bereich Chemikaliensicherheit und der Produktsicherheit werden in Baden-Württemberg vom Regierungspräsidium Tübingen wahrgenommen.
Die Zuständigkeiten im Aufgabengebiet Mutterschutz sind in Baden-Württemberg bei den Fachgruppen Mutterschutz in den Regierungspräsidien angesiedelt.
Zur Übersicht der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Fachgruppen Mutterschutz
Die Aufgaben im Strahlenschutz werden in Baden-Württemberg von den vier Regierungspräsidien wahrgenommen.
Strahlenschutzangebot der Regierungspräsidien Baden-Württemberg
Das Regierungspräsidium Tübingen ist landesweit für die Anerkennung von Kursen im Strahlenschutz nach der Röntgen- und Strahlenschutzverordnung zuständig.
Unsachgemäße ausgeführte Asbestarbeiten sind gesundheitsgefährdend für die Ausführenden und die Nachbarschaft. Sie dürfen deshalb nur von Fachbetriebe, die eine Zulassung nach der Gefahrstoffverordnung [PDF; nicht barrierefrei] haben, durchgeführt werden.
Für die Zulassung der Fachbetriebe zuständige Behörden sind die Regierungspräsidien.