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Willkommen bei der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg
Technik prägt unsere Welt. Sie bringt uns Fortschritt und Wohlstand, führt aber auch zu Risiken und Gefährdungen sowohl für die Menschen als auch für die Umwelt. Es gibt daher eine Vielzahl von Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften zum Schutz von Beschäftigten und Dritten sowie Gesetze und Regelwerke, die Zielvorgaben für die Güte von Luft und Wasser oder für Lärmimmissionen enthalten. Für die Umsetzung vor Ort sorgt die Gewerbeaufsicht bei den unteren Verwaltungsbehörden (Stadt- und Landkreise) und bei den Regierungspräsidien mit Fachleuten, die Einblick in die komplexen Technikbereiche und die gesetzlichen Bestimmungen haben.
Sie betreuen ca. 400.000 Betriebe mit über 5 Mio. Beschäftigten.
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Stellenangebot beim Landratsamt Biberach
Beim Landratsamt Biberach ist im Amt Umwelt- und Arbeitsschutz die Stelle Sachbearbeiter Fachtechnik Immissionsschutz (m/w/d) neu zu besetzen. Aufgaben: fachtechnische Stellungnahmen zu... -
Stellenangebot beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis sucht für ihr Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz in Heidelberg, Außenstelle Kurpfalzring, eine Sachbearbeitung (m/w/d) im Bereich... -
Stellenangebot der Stadt Pforzheim
Zum 01.06.2023 sucht die Stadt Pforzheim für das Amt für Umweltschutz - Abteilung Umwelttechnik - einen Sachbearbeiter im Bereich Grundwasserschutz (W/M/D) Eine interessante, herausfordernde und... -
Stellenangebot beim Landratsamt Emmendingen
Das Landratsamt Emmendingen sucht zur Verstärkung ihres Teams im Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitkraft zur ... -
UM-Stellenausschreibung für das Landratsamt Waldshut
In der Gewerbeaufsichtsverwaltung des Landes Baden-Württemberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt beim Landratsamt Waldshut eine Stelle im höheren Dienst Umwelt als Referentin / Referent (w/m/d)... -
Neufassung der TRAS 310
Im Bundesanzeiger (Amtlicher Teil) vom 12.01.2023 unter B5, wurde die Neufassung der Technische Regel für Anlagensicherheit (TRAS 310) Vorkehrungen und Maßnahmen wegen der Gefahrenquellen...
Stellenangebot beim Landratsamt Biberach
Beim Landratsamt Biberach ist im Amt Umwelt- und Arbeitsschutz die Stelle Sachbearbeiter Fachtechnik Immissionsschutz (m/w/d) neu zu besetzen. Aufgaben: fachtechnische Stellungnahmen zu...
WeiterlesenAufgabenbezogene Ansprechstellen
Für folgende Aufgaben der Gewerbeaufsicht sind unterschiedliche Behörden zuständig:
Zuständig für Ordnungswidrigkeiten nach dem Fahrpersonalrecht sind die einzelnen Stadt- und Landkreise
Die Aufgabe der Entgeltüberwachung in der Heimarbeit wird in Baden-Württemberg von den Regierungspräsidien wahrgenommen.
Während der ersten Zeit der Ausbildung und beruflichen Tätigkeit sieht das Gesetz zum Schutz der Gesundheit der Jugendlichen [PDF; nicht barrierefrei] eine gesundheitliche Betreuung der Jugendlichen durch ärztliche Untersuchungen vom 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vor. Die Abrechnung der ärztlichen Leistungen erfolgt über das Regierungspräsidium Tübingen.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz [PDF; nicht barrierefrei] enthält wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit der Jugendlichen weitergehende Anforderungen im Bereich von Arbeitsschutz und Arbeitszeit.
Abrechnungsstelle
Regierungspräsidium Tübingen
Ref. 54.4
Postfach 26 66
72016 Tübingen
Die Aufgaben im Bereich Chemikaliensicherheit und der Produktsicherheit werden in Baden-Württemberg vom Regierungspräsidium Tübingen wahrgenommen.
Die Zuständigkeiten im Aufgabengebiet Mutterschutz sind in Baden-Württemberg bei den Fachgruppen Mutterschutz in den Regierungspräsidien angesiedelt.
Zur Übersicht der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Fachgruppen Mutterschutz
Die Aufgaben im Strahlenschutz werden in Baden-Württemberg von den vier Regierungspräsidien wahrgenommen.
Strahlenschutzangebot der Regierungspräsidien Baden-Württemberg
Das Regierungspräsidium Tübingen ist landesweit für die Anerkennung von Kursen im Strahlenschutz nach der Röntgen- und Strahlenschutzverordnung zuständig.
Unsachgemäße ausgeführte Asbestarbeiten sind gesundheitsgefährdend für die Ausführenden und die Nachbarschaft. Sie dürfen deshalb nur von Fachbetriebe, die eine Zulassung nach der Gefahrstoffverordnung [PDF; nicht barrierefrei] haben, durchgeführt werden.
Für die Zulassung der Fachbetriebe zuständige Behörden sind die Regierungspräsidien.