09.06.2026
Neue bindende Festsetzung im Heimarbeitsrecht - 4.2.09
Die Bindende Festsetzung vom 15. April 2025 "Bekanntmachung einer bindenden Festsetzung zur Änderung der bindenden Festsetzung von Entgelten, Urlaub und sonstigen Vertragsbedingungen für Lederwaren für in Heimarbeit Beschäftigte", wurde am 01.06.2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist bereits am 01.03.2026 in Kraft getreten.
Die bindende Festsetzung ist nun in der Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht im Sachgebiet Heimarbeitsrecht unter 4.2.09 "Herstellung von Lederwaren, Koffern, Reise-, Sport- und Ausrüstungsartikeln, sowie Lederhandschuhen" eingestellt.
