Neue bindende Festsetzung im Heimarbeitsrecht - 4.2.11.6.1

21.07.2025

Neue bindende Festsetzung im Heimarbeitsrecht

Die Bindende Festsetzung vom 12. Februar 2025 "Bekanntmachung einer bindenden Festsetzung über Entgelte, Fertigungszeiten, Urlaub, Jahressonderzahlung, die wirtschaftliche Sicherung für den Krankheitsfall, vermögenswirksame Leistungen, Entgeltumwandlung und sonstige Vertragsbedingungen für die Handstrickerei, Handhäkelei und das Stricken auf Handstrickapparaten in Heimarbeit", wurde am 15.07.2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist bereits am 01.04.2025 in Kraft getreten.

Die bindende Festsetzung ist nun in der Vorschriftensammlung im Sachgebiet Heimarbeitsrecht unter 4.2.11.6.1 "Handstricken, Handhäkeln, Stricken auf Handstrickapparaten" eingestellt.


Zum Sachgebiet Heimarbeitsrecht