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Willkommen bei der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg
Technik prägt unsere Welt. Sie bringt uns Fortschritt und Wohlstand, führt aber auch zu Risiken und Gefährdungen sowohl für die Menschen als auch für die Umwelt. Es gibt daher eine Vielzahl von Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften zum Schutz von Beschäftigten und Dritten sowie Gesetze und Regelwerke, die Zielvorgaben für die Güte von Luft und Wasser oder für Lärmimmissionen enthalten. Für die Umsetzung vor Ort sorgt die Gewerbeaufsicht bei den unteren Verwaltungsbehörden (Stadt- und Landkreise) und bei den Regierungspräsidien mit Fachleuten, die Einblick in die komplexen Technikbereiche und die gesetzlichen Bestimmungen haben.
Sie betreuen ca. 400.000 Betriebe mit über 5 Mio. Beschäftigten.
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Stellenangebot bei der Stadt Pforzheim
Die Stadt Pforzheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Amt für Umweltschutz - Abteilung Umwelttechnik – einen Sachbearbeiter für das Sachgebiet Gewerbeaufsicht (W/M/D) Vollzeit... -
Stellenangebot beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Beim Regierungspräsidium Karlsruhe ist in der Stabstelle Energiewende, Windenergie und Klimaschutz beim Referat 54.1 – Industrie Schwerpunkt Luftreinhaltung – zum nächstmöglichen Zeitpunkt die... -
Neufassung der TRBA 500
Im GMBl Nr. 15 vom 28.08.2025 wurde die Neufassung der TRBA 500 veröffentlicht: TRBA 500 - Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen -
Stellenangebot beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Im Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald in Freiburg im Breisgau ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die folgende Stelle zu besetzen: Technischer Sachbearbeiter Gewerbeaufsicht (m/w/d) Vollzeit,... -
Neue Technische Regel für Arbeitsstätten - ASR A5.1
Im GMBl Nr. 15 vom 28.08.2025 wurde folgende Technische Regel veröffentlicht: ASR A5.1 - Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien -
Hinweise zu Zulassung und Anzeige sowie Musterformulare für die TRGS 519 und für die TRGS 517
Das BMAS hat weitere Bekanntmachungen zur TRGS 519 und zur TRGS 517 auf der Seite der BAuA eingestellt Bekanntmachung des BMAS vom 20.8.2025 - IIIb3- 35125 zu „Zulassung und Anzeige“ für die TRGS...
Stellenangebot bei der Stadt Pforzheim
Die Stadt Pforzheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Amt für Umweltschutz - Abteilung Umwelttechnik – einen Sachbearbeiter für das Sachgebiet Gewerbeaufsicht (W/M/D) Vollzeit...
WeiterlesenAufgabenbezogene Ansprechstellen
Für folgende Aufgaben der Gewerbeaufsicht sind unterschiedliche Behörden zuständig:
Zuständig für Ordnungswidrigkeiten nach dem Fahrpersonalrecht sind die einzelnen Stadt- und Landkreise
Die Aufgabe der Entgeltüberwachung in der Heimarbeit wird in Baden-Württemberg von den Regierungspräsidien wahrgenommen.
Während der ersten Zeit der Ausbildung und beruflichen Tätigkeit sieht das Gesetz zum Schutz der Gesundheit der Jugendlichen [PDF; nicht barrierefrei] eine gesundheitliche Betreuung der Jugendlichen durch ärztliche Untersuchungen vom 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vor. Die Abrechnung der ärztlichen Leistungen erfolgt über das Regierungspräsidium Tübingen.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz [PDF; nicht barrierefrei] enthält wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit der Jugendlichen weitergehende Anforderungen im Bereich von Arbeitsschutz und Arbeitszeit.
Abrechnungsstelle
Regierungspräsidium Tübingen
Ref. 54.4
Postfach 26 66
72016 Tübingen
Die Aufgaben im Bereich Chemikaliensicherheit und der Produktsicherheit werden in Baden-Württemberg vom Regierungspräsidium Tübingen wahrgenommen.
Die Zuständigkeiten im Aufgabengebiet Mutterschutz sind in Baden-Württemberg bei den Fachgruppen Mutterschutz in den Regierungspräsidien angesiedelt.
Zur Übersicht der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Fachgruppen Mutterschutz
Die Aufgaben im Strahlenschutz werden in Baden-Württemberg von den vier Regierungspräsidien wahrgenommen.
Strahlenschutzangebot der Regierungspräsidien Baden-Württemberg
Das Regierungspräsidium Tübingen ist landesweit für die Anerkennung von Kursen im Strahlenschutz nach der Röntgen- und Strahlenschutzverordnung zuständig.
Unsachgemäße ausgeführte Asbestarbeiten sind gesundheitsgefährdend für die Ausführenden und die Nachbarschaft. Sie dürfen deshalb nur von Fachbetriebe, die eine Zulassung nach der Gefahrstoffverordnung [PDF; nicht barrierefrei] haben, durchgeführt werden.
Für die Zulassung der Fachbetriebe zuständige Behörden sind die Regierungspräsidien.