09.10.2025
Neue bindende Festsetzung im Heimarbeitsrecht
Die Bindende Festsetzung vom 13. Mai 2025 "Bekanntmachung von bindenden Festsetzungen zur Änderung von bindenden Festsetzungen für die mit der Herstellung von Posamenten und Uniformausstattungsgegenständen, für das textile Nacharbeiten sowie für die mit der Herstellung und Konfektion von Netzen und Seilen in Heimarbeit Beschäftigten", wurde am 01.10.2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist bereits am 01.07.2025 in Kraft getreten.
Die bindende Festsetzung ist nun in der Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht im Sachgebiet Heimarbeitsrecht unter 4.2.11.5 "Herstellung von Posamenten und Uniformausstattungsgegenständen, textile Aufmachungsarbeiten, textile Nacharbeiten, sowie die Herstellung und Konfektion von Netzen und Seilen" eingestellt.