Neue bindende Festsetzung im Heimarbeitsrecht - 4.2.07.3

02.04.2025

Neue bindende Festsetzung im Heimarbeitsrecht

Die Bindende Festsetzung vom 23. Oktober 2024 "Bekanntmachung bindender Festsetzungen von Entgelten für in Heimarbeit hergestellte Pinsel und Bürsten und für das Zurichten von Haaren und Borsten", wurde am 26.03.2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist bereits am 01.01.2025 in Kraft getreten.

Die bindende Festsetzung ist nun in der Vorschriftensammlung im Sachgebiet Heimarbeitsrecht unter 4.2.07.3 "Herstellung von Bürsten, Besen und Pinseln, sowie das Zurichten von Haaren und Borsten" eingestellt.


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