4.2.07.3 Herstellung von Bürsten, Besen und Pinseln, sowie das Zurichten von Haaren und Borsten

 

Herstellung von Bürsten und Besen
  

  • Ausgabe: 23.10.2024
    Bekanntmachung [PDF; nicht barrierefrei] bindender Festsetzungen von Entgelten für in Heimarbeit hergestellte Pinsel und Bürsten und für das Zurichten von Haaren und Borsten
    Inkrafttreten: 01.01.2025
     
  • Ausgabe: 30.06.2020
    Bekanntmachung [PDF; nicht barrierefrei] bindender Festsetzungen von Entgelten für in Heimarbeit hergestellte Pinsel und Bürsten und für das Zurichten von Haaren und Borsten
    Inkrafttreten: 01.01.2021
     
  • Ausgabe: 16.01.2003
    Bekanntmachung [PDF; nicht barrierefrei] einer bindenden Festsetzung über die Entgeltumwandlung für die in Heimarbeit hergestellten Pinsel und Bürsten und für das Zurichten von Haaren und Borsten
    Inkrafttreten: 01.03.2003
     
  • Ausgabe: 17.08.1994
    Bekanntmachung [PDF; nicht barrierefrei] einer bindenden Festsetzung über Urlaub für die in der Bürsten-, Besen- und Pinselherstellung und die mit dem Zurichten von hierfür verwendeten Rohstoffen in Heimarbeit Beschäftigten
    Inkrafttreten: 01.01.1995
     
  • Ausgabe: 16.07.1991
    Bekanntmachung [PDF; nicht barrierefrei] einer bindenden Festsetzung von allgemeinen Arbeitsbedingungen für die in der Bürsten-, Besen- und Pinselherstellung und die mit dem Zurichten der hierfür zur Verwendung kommenden Rohstoffe in Heimarbeit Beschäftigten
    Inkrafttreten: 01.08.1991

 

Herstellung von Pinseln
 

  • Ausgabe: 23.10.2024
    Bekanntmachung [PDF; nicht barrierefrei] bindender Festsetzungen von Entgelten für in Heimarbeit hergestellte Pinsel und Bürsten und für das Zurichten von Haaren und Borsten
    Inkrafttreten: 01.01.2025
     
  • Ausgabe: 30.06.2020
    Bekanntmachung [PDF; nicht barrierefrei] bindender Festsetzungen von Entgelten für in Heimarbeit hergestellte Pinsel und Bürsten und für das Zurichten von Haaren und Borsten
    Inkrafttreten: 01.01.2021
     
  • Ausgabe: 16.01.2003
    Bekanntmachung [PDF; nicht barrierefrei] einer bindenden Festsetzung über die Entgeltumwandlung für die in Heimarbeit hergestellten Pinsel und Bürsten und für das Zurichten von Haaren und Borsten
    Inkrafttreten: 01.03.2003
     
  • Ausgabe: 17.08.1994
    Bekanntmachung [PDF; nicht barrierefrei] einer bindenden Festsetzung über Urlaub für die in der Bürsten-, Besen- und Pinselherstellung und die mit dem Zurichten von hierfür verwendeten Rohstoffen in Heimarbeit Beschäftigten
    Inkrafttreten: 01.01.1995
     
  • Ausgabe: 16.07.1991
    Bekanntmachung [PDF; nicht barrierefrei] einer bindenden Festsetzung von allgemeinen Arbeitsbedingungen für die in der Bürsten-, Besen- und Pinselherstellung und die mit dem Zurichten der hierfür zur Verwendung kommenden Rohstoffe in Heimarbeit Beschäftigten
    Inkrafttreten: 01.08.1991


Zurichten von Haaren und Borsten
 

  • Ausgabe: 23.10.2024
    Bekanntmachung [PDF; nicht barrierefrei] bindender Festsetzungen von Entgelten für in Heimarbeit hergestellte Pinsel und Bürsten und für das Zurichten von Haaren und Borsten
    Inkrafttreten: 01.01.2025
     
  • Ausgabe: 30.06.2020
    Bekanntmachung [PDF; nicht barrierefrei] bindender Festsetzungen von Entgelten für in Heimarbeit hergestellte Pinsel und Bürsten und für das Zurichten von Haaren und Borsten
    Inkrafttreten: 01.01.2021
     
  • Ausgabe: 16.01.2003
    Bekanntmachung [PDF; nicht barrierefrei] einer bindenden Festsetzung über die Entgeltumwandlung für die in Heimarbeit hergestellten Pinsel und Bürsten und für das Zurichten von Haaren und Borsten
    Inkrafttreten: 01.03.2003
     
  • Ausgabe: 17.08.1994
    Bekanntmachung [PDF; nicht barrierefrei] einer bindenden Festsetzung über Urlaub für die in der Bürsten-, Besen- und Pinselherstellung und die mit dem Zurichten von hierfür verwendeten Rohstoffen in Heimarbeit Beschäftigten
    Inkrafttreten: 01.01.1995
     
  • Ausgabe: 16.07.1991
    Bekanntmachung [PDF; nicht barrierefrei] einer bindenden Festsetzung von allgemeinen Arbeitsbedingungen für die in der Bürsten-, Besen- und Pinselherstellung und die mit dem Zurichten der hierfür zur Verwendung kommenden Rohstoffe in Heimarbeit Beschäftigten
    Inkrafttreten: 01.08.1991