Arbeitsschutz - Fachinformationen

Zur Zeit stehen Ihnen folgende Fachinformationen zur Verfügung:

Herr Prof. Dr. Peter M. Kunz von der Hochschule Mannheim hat im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg im Rahmen eines Forschungsprojekts mit Bachelor- und Masterstudenten insgesamt 11 exemplarische Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen für unerwünschte Bioreaktoren erstellt, die in unterschiedlichen produzierenden Unternehmen Baden-Württembergs erarbeitet und dann anonymisiert wurden, um sie anderen Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Der Titel des Forschungsprojekts lautet: "Green clean“ Reinigungs- und Entfettungsverfahren im Fokus der Biostoffverordnung und der Gefährdungsbeurteilung“.

Folgende Dokumente stehen zu Verfügung:

Die Broschüre "Biostoffverordnung" enthält die Regelungen zum Schutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, kurz "Biostoffe" genannt. Schutzziel der Verordnung ist die Vermeidung von Infektionen der Beschäftigten bei ihrer Arbeit, aber auch der Schutz vor sensibilisierenden und toxischen Wirkungen bei Tätigkeiten mit Biostoffen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) haben die Broschüre "Gemeinsame Erklärung psychische Gesundheit in der Arbeitswelt" erstellt.
Sie wollen unabhängig von unterschiedlichen Positionen in Einzelfragen und gemeinsam dazu beitragen, psychischen Erkrankungen vorzubeugen und die erfolgreiche Wiedereingliederung von psychisch erkrankten Beschäftigten zu verbessern.

Die arbeitsmedizinische Empfehlung nennt Eckdaten zur psychischen Gesundheit und stellt die Rolle des Betriebsarztes in den Mittelpunkt. Erfolgreiche betriebliche Beispiele, Handlungsansätze und eine Darstellung wesentlicher Erfolgsfaktoren runden die Empfehlung ab.